Die Ambulante Pflegerin und der Ambulante Pfleger arbeiten in erster
Linie bei ambulanten Sozialdiensten oder bei den Organisationen der
freien Wohlfahrtspflege. Im Auftrag dieser Sozial- und Pflegedienste
übernehmen sie die Betreuung bzw. Beobachtung von pflegebedürftigen
Menschen in deren Wohnungen.
Nach ärztlicher Verordnung führen sie die erforderlichen medizinischen
Maßnahmen durch. Sie legen zum Beispiel Verbände an, kontrollieren den
Blutzucker, verabreichen Insulinspritzen oder Medikamente und stellen die
Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten sicher. Außerdem unterstützen sie
die Patienten bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme, beobachten
das körperliche Befinden und beraten die Patienten sowie deren Angehörige.
Das Gehalt bzw. Lohn oder Verdienst, ist von der Berufserfahrung, der
Verantwortlichkeit und der Region abhängig. Als Orientierungshilfe, haben
wir einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittslohn eingestellt und mit
dem Gehaltsrechner kann der Nettoverdienst ausgerechnet werden.