Der Architekt und die Architektin (FH/Uni), können sich nach ihrem
Studium selbstständig machen oder in einem Architektur-, Ingenieur- oder
Konstruktionsbüro tätig werden. Sie können aber auch im öffentlichen
Dienst und bei Baugesellschaften arbeiten.
Ihre Aufgabe ist es Bauwerke oder städtebauliche Anlagen zu planen. Dazu
erstellen sie die Baupläne, wobei sie die Wünsche der Bauherren beachten
müssen. Die Bauherren, werden vom Architekt und der Architektin beraten
und vom
Baubeginn bis zur Bauabnahme, von ihnen vertreten. Bei der Planung von
Gebäuden müssen sie die Statik und viele weitere gesetzliche Vorgaben
beachten.
Während den Bauarbeiten, ist es ihre Aufgabe, die Bauarbeiten zu
überwachen und außerdem darauf zu achten, dass alle
Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Sie kontrollieren die
Qualität, der jeweils fertiggestellten Bauabschnitte und die Einhaltung
der Termine.
Der Verdienst, Lohn bzw. das Gehalt vom Architekt und der Architektin,
hängt von ihren Fähigkeiten ab und von dem jeweiligen Arbeitgeber.