Der Beamte und die Beamtin der Justizverwaltung, im mittleren Dienst sind
vor allem bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften beschäftigt. Sie sind
dort vor allem als Sachbearbeiter tätig, können aber auch als
Urkundenbeamter, Protokollführer, Kostenbeamter oder Anweisungsbeamter
beschäftigt sein.
Sie übernehmen die Verwaltungsaufgaben in Zivil- und Strafsachen, führen
Protokoll bei Strafsachen, beglaubigen Ausfertigungen und Abschriften
von Dokumenten und sind für Ladung sowie Zustellungstermine zuständig.
Weiterhin führen sie Akten, Register, Geschäfts-, Termin- und
Fristenkalender. Das ver- und entsiegeln von Nachlässen und erteilen von
Notfrist- und Rechtkraftzeugnisse gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Je,
nachdem in welchem Teil der Justizverwaltungen oder Gerichten sie
arbeiten, kommen andere Tätigkeiten auf sie zu. Darüber hinaus sind sie
aber an der Ausbildung von Nachwuchskräften beteiligt.
Ihr Lohn, Verdienst bzw. Gehalt, wird von ihrer Berufserfahrung den
Anforderungen oder dem jeweiligen Tariflohn bestimmt. Wir haben auf
dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittsgehalt, als
Orientierungshilfe eingestellt und mit dem Gehaltsrechner kann der
Nettolohn berechnet werden.