Beikoch und Beiköchin nach §66 BBiG|§42m HWO, ist ein Beruf dessen
Ausbildung und Ausübung behinderten Menschen vorbehalten ist. Sie
arbeiten meistens in Restaurants und Kantinen, wo sie als Allround-
Fachkräfte in allen Küchenbereichen eingesetzt werden.
Bei der Zubereitung von Speisen unterstützen sie die Köche und Köchinnen.
Meistens übernehmen sie auch selbst die Herstellung und wenden dazu die
entsprechenden Rezepte an. Sie putzen Gemüse, schneiden Salat und
Zwiebeln, schneiden Fleisch und zerlegen Geflügel. Je nach dem Grad ihrer
Behinderung bereiten sie auch Suppen und Soßen sowie Gebäck und
Süßspeisen zu, kochen, braten und backen oder garnieren nach Anweisung
der Fachkräfte.
In der Regel ist die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, von
ihren fachlichen Fähigkeiten, den Anforderungen und der Region abhängig.
Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem
Durchschnittsverdienst eingestellt. Mit dem Gehaltsrechner kann das
Nettoeinkommen ausgerechnet werden.
TOP 5 Profile von Beruf Beikoch | Beiköchin (§66 BBiG|§42m HWO)
14.400€
(24) Mühlhausen
3 Jahre Berufserfahrung, 42 Stunden pro Woche, 10-20 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 1-5 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.
1 Jahr Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, 10-20 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 1-5 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, ohne qual.
10 Jahre Berufserfahrung, mehr als 42 Stunden pro Woche, mehr als 40 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 21-100 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.