Als Betriebsleiter bzw. Betriebsleiterin für Hotel, Gaststätten und
Fremdenverkehr, ist man in Hotellerie- und Gastronomieunternehmen sowie
in Fremdenverkehrsverwaltungen angestellt. Die Gastronomiebetriebe oder
Fremdenverkehrseinrichtungen werden von ihnen fachlich und kaufmännisch
geleitet. Dazu gehört die ordnungsgemäße Buchführung, die Koordination
der Betriebsabläufe und das durchführen der Qualitätskontrolle.
Für den Einkauf sind sie ebenso verantwortlich wie für die
Warenkontrolle, Werbeaktionen und die Überwachung von Hygiene und
Reinigung. Außerdem nehmen sie die Bestellungen und Wünsche der Gäste
entgegen und sorgen für die reibungslose Betreuung der Gäste. Weitere
Aufgaben sind erstellen der Dienstpläne, die Verwaltung und Abrechnung
der Kassen, sowie das führen der Lohn und Gehaltbuchhaltung.
Der Verdienst, sind neben der Region von der Berufserfahrung und der
Verantwortlichkeit oder von der Lohntabelle abhängig. Zur Orientierung
haben wir auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem
Durchschnittsgehalt eingestellt. Mit dem Gehaltsrechner, kann der
Nettoverdienst ausgerechnet werden.
mehr als 20 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, 10-20 km Entfernung zum Arbeitsplatz, mehr als 1000 Arbeitnehmer im Unternehmen, Mittlere Reife
mehr als 20 Jahre Berufserfahrung, mehr als 42 Stunden pro Woche, 30-40 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 6-20 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.