Bürofachhelfer bzw. Bürofachhelferin nach §66 BBiG oder §42m HWO können
in den Unternehmen aller Wirtschaftszweige arbeiten. In Industrie-,
Handels- und Handwerksbetrieben, Dienstleistungsunternehmen, öffentlichen
Verwaltungen, Organisationen, Verbänden usw. übernehmen sie
Verwaltungsarbeiten aller Art.
Sie kümmern sich um die eingehende Post und leiten diese an die
jeweiligen Sachbearbeiter/innen weiter. Ausgehende Post frankieren sie
und bringen diese termingerecht zur Poststelle. Weitere Aufgaben sind das
entgegennehmen von Telefonanrufen und deren Weitervermittlung, das
kopieren und zusammenstellen von Unterlagen sowie das schreiben von
Lieferscheinen, Rechnungen, Serienbriefen usw.
In der Regel wird ihr Gehalt, der Lohn oder Verdienst von den
Anforderungen und der Berufserfahrung bestimmt. Zur Orientierung haben
wir auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittslohn und
einen Gehaltsrechner zum berechnen des Nettoeinkommens eingestellt.
TOP 5 Profile von Beruf Bürofachhelfer | Bürofachhelferin (§66 BBiG|§42m HWO)
29.448€
(33) Günzburg
mehr als 10 Jahre Berufserfahrung, 38 Stunden pro Woche, unter 10 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 101-500 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.