Der Beruf Bürokraft nach §66 BBiG / § 42m, ist speziell für behinderte
Menschen gesetzlich geregelt. Behinderte Menschen, die diesen Beruf
ausüben sind in den Industrie- und Handelsunternehmen sowie in
Handwerksbetrieben angestellt und erledigen dort die anfallenden
Büroarbeiten.
Sie prüfen Eingangsrechnungen, sortieren Schriftstücke und sorgen für die
ordnungsgemäße Ablage, bedienen das Telefon und den Kopierer. Außerdem
bearbeiten sie die Eingangspost und sorgen für die Verteilung. Am
Computer erstellen und gestalten sie Textdokumente, sie helfen bei den
Inventuren mit und kennen mit der Material- und Lagerhaltung aus.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.
TOP 5 Profile von Beruf Bürokraft (§66 BBiG|§42m HWO)
22.080€
(38) Stuttgart
mehr als 10 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, 20-30 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 6-20 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.