Als Datenschutzbeauftragte und Datenschutzbeauftragter kann man in den
Unternehmen aller Wirtschaftszweige, die personenbezogene Daten
verarbeiten, tätig sein. Die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten ist auf
die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu achten und diese zu
kontrollieren. Sie und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet das
Datengeheimnis zu beachten.
Die Datenschutzbeauftragten werden von den Unternehmen und Behörden, nach
dem Bundesdatenschutzgesetz, schriftlich bestellt. Sie arbeiten zum
Beispiel in den Rechenzentren oder Personalabteilungen und verhindern
dort den Missbrauch von personengebundenen Daten indem sie für wirksame
Zugangskontrollen sorgen. Durch ihre Maßnahmen verhindern sie den Zugang,
durch Unbefugte, zu den geschützten Daten.
Die Höhe vom Lohn, Verdienst oder Gehalt ist von der Qualifikation, der
Berufserfahrung und eventuell vom Tariflohn oder der Gehaltstabelle
abhängig. Auf dieser Seite haben wir einen Gehaltsvergleich mit dem
Durchschnittslohn eingestellt und einen Gehaltsrechner zum berechnen vom
Nettolohn.