Berufsbild & Aufgaben Dipl.-Rechtspfleger (FH)
Der Dipl.-Rechtspfleger bzw. die Dipl.-Rechtspflegerin arbeiten
ausschließlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in
Justizvollzugsanstalten. In den ihnen übertragenen Bereichen der
freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, treffen sie
eigenverantwortliche, in sachlicher Unabhängigkeit, gerichtliche
Entscheidungen.
Ihre Entscheidungen treffen sie unter anderem im Betreuungs- und
Vormundschaftsgericht, im Nachlassrecht, Grundbuchrecht sowie im
Registerrecht oder bei Zwangsvollstreckungen. In den
Justizvollzugsanstalten übernehmen sie manchmal Führungsaufgaben als
Geschäfts- und Gruppenleiter. Beim Nachlassgericht eröffnen sie die
Testamente oder Erbverträge und verkünden den letzten Willen der
Verstorbenen. Beim Grundbuchgericht entscheiden sie nach den
grundbuchrechtlichen Voraussetzungen über den Antrag zum Erwerb von
Grundsstückseigentum.
Das Gehalt, der Lohn oder Verdienst ist vor allem von der Berufserfahrung
und der Region abhängig. Als Orientierungshilfe haben wir einen
Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittseinkommen auf dieser Seite
eingestellt und zum berechnen vom Nettolohn, steht der Gehaltsrechner zur
Verfügung.