A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Berufsbild & Aufgaben Filmvorführer

Der Filmvorführer und die Filmvorführerin arbeiten fast ausschließlich in Kinos. Dort spielen sie die Filme ab, warten und überwachen die Vorführapparate und sorgen somit für einen reibungslosen Ablauf der Vorführungen. Sie müssen je nach Film- und Bildformat das richtige Gerät einsetzen und für eine gute Abspielqualität sorgen. Weiterhin übernehmen sie auch kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Vorführungsapparaten. Hierbei wechseln sie beispielsweise kleinere Teile aus. Das Gehalt, der Lohn bzw. der Verdienst, sind neben der Region von der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit oder von der Lohntabelle abhängig. Zur Orientierung haben wir auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittsgehalt eingestellt. Mit dem Gehaltsrechner, kann der Nettoverdienst ausgerechnet werden.


Gehalts-Trend 2009  
Bundesland Anzeigen



Verdienst & Gehalt Tabelle  
Bundesland Einkommen min. Einkommen max. Lohn ∅ Gehälter
Baden-Württemberg 21.000€ 21.000€ 21.000€ 1
Bayern 21.360€ 21.360€ 21.360€ 1
Schleswig-Holstein 14.400€ 14.400€ 14.400€ 1

TOP 5 Profile von Beruf Filmvorführer | Filmvorführerin
14.400€
(46) Neustadt in Holstein
1 Jahr Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, unter 10 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 1-5 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, ohne qual.
Person merken
als Kontakt hinzufügen
Nachricht schreiben
21.000€
(46) Pforzheim
1 Jahr Berufserfahrung, mehr als 42 Stunden pro Woche, unter 10 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 6-20 Arbeitnehmer im Unternehmen, Abitur
Person merken
als Kontakt hinzufügen
Nachricht schreiben
21.360€
(31) Neu-Ulm
mehr als 10 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, unter 10 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 21-100 Arbeitnehmer im Unternehmen, Mittlere Reife
Person merken
als Kontakt hinzufügen
Nachricht schreiben
« Topprofile 1-5 von 20 » Alle anzeigen

Sind Sie mit Ihrem Job / Gehalt zufrieden, schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Kommentar schreiben
Name*
Betreff*
Kommentar*  
 
Kommentar abschicken »
« 0 Kommentare »