Der Gerüstbauermeister und die Gerüstbauermeisterin können in allen
Handwerks- und Industrieunternehmen des Baugewerbes arbeiten. Dabei
handelt es sich unter anderem um die Betriebe des Gerüstbaus, den Brücken-
und Tunnelbau und den Ausbau. Außerdem können sie bei den Herstellern
von Metallkonstruktionen und sonstigen Montageunternehmen arbeiten.
In den Gerüstbaubetrieben übernehmen sie verantwortungsvolle Fach- und
Führungsaufgaben. Sie sind für die Planung und die Leitung vom Transport
der Schutz- und Tragegerüste, Schutzvorrichtungen, Leiteraufstiege und
Sonderkonstruktionen sowie für den Auf- und Abbau zuständig. Außerdem
leiten sie die Mitarbeiter an, verteilen die Arbeitsaufgaben und sorgen
dafür, dass die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften
eingehalten werden.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.