Der Jugendheimleiter und die Jugendheimleiterin arbeiten ausschließlich
in Kinder- und Jugendheimen sowie in Erziehungsheimen und
Jugendwohnheimen. Dort sind sie für die Planung, Organisation und
Überwachung des Heimablaufes zuständig.
Für die Gestaltung des Heimalltags sowie die pädagogische Betreuung
regeln sie die Rahmenbedingungen und erstellen das Angebot für
Aktivitäten. In den verschiedenen Arbeitsbereichen sind sie zudem für die
Mitarbeiterführung zuständig und leiten neben den Verwaltungsfachkräften
die hauswirtschaftlichen und pädagogischen Fachkräfte an. Im
Rechnungswesen und in der Finanzplanung übernehmen sie administrative
Aufgaben, verwalten das Budget und kümmern sich um eine effiziente
Betriebsführung.
Ihr Gehalt, Lohn oder Verdienst, ist von ihrer Berufserfahrung, der
Verantwortlichkeit, der Region und eventuell dem Tariflohn, der
Lohntabelle oder dem Gehaltsspiegel abhängig. Wir haben auf dieser Seite
einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittslohn sowie einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettoeinkommens eingestellt.