Der Koch und die Köchin in Feinkostbetrieben arbeiten in der Gastronomie
und im Einzelhandel. Sie können aber auch bei Herstellern von
Fleischfertiggerichten und Fischfertiggerichten oder bei
Zeitarbeitsfirmen für das Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten. Ihre
Aufgabe ist es Fleisch- und Wurstspezialitäten, Feinkostsalate, Suppen
und andere Feinkostwaren bzw. Delikatessen vor- und zuzubereiten.
Sie stellen zum Beispiel Wurst- und Käseaufschnitte zusammen und legen
damit Wurst- oder Käseplatten, die sie zudem noch appetitlich garnieren.
Warme Gerichte stellen sie ebenfalls her und wählen dazu die passenden
Getränke aus. Außerdem beraten sie die Kunden und kalkulieren die
Angebote und sorgen für das fachgerechte Aufbewahren bzw. für den
sicheren Transport der Speisen und Getränke.
Das Gehalt, der Lohn oder Verdienst, ist von der Berufserfahrung
abhängig. Als Orientierungshilfe finden sie auf dieser Seite einen
Gehaltsvergleich und einen Gehaltsrechner mit dem sie den Nettolohn
ausrechnen können.
6 Jahre Berufserfahrung, mehr als 42 Stunden pro Woche, mehr als 40 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 101-500 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, ohne qual.
7 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, 10-20 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 1-5 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.
3 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, 20-30 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 1-5 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.