Als Leiter und Leiterin der Rechtsabteilung, kann man in den Unternehmen
verschiedener Wirtschaftszweige, bei Behörden sowie bei Organisationen,
Verbänden und Interessenvertretungen arbeiten, wenn diese über eine
eigene Rechtsabteilung verfügen. Dort sind sie für alle
Rechtsangelegenheiten zuständig.
Bei ihrer Arbeit wenden sie neben dem Handels- und Wettbewerbsrecht auch
das Steuer- und Finanzrecht an oder je nach Unternehmen bzw. Branche noch
weitere Rechtsgebiete. Sie wirken zum Beispiel bei der Erarbeitung von
Verträgen, Dienstanweisungen und Satzungen mit. Außerdem bereiten sie
Sitzungen vor, sind bei Verhandlungen anwesend und überwachen die
Bearbeitung der dienst-, vertrags-, sozial- und arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten.
Das Gehalt, der Lohn oder Verdienst ist von der Berufserfahrung
abhängig. Auf dieser Seite finden sie einen Gehaltsvergleich und einen
Gehaltsrechner mit dem sie das Nettogehalt ausrechnen können.