Der Notargehilfe bzw. die Notargehilfin arbeiten in erster Linie in
Notariaten oder in Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat. Dort unterstützen
sie die Notare und Notarinnen bei den rechtlichen Dienstleistungen und
übernehmen die allgemeinen kaufmännischen sowie organisatorischen
Tätigkeiten.
Sie vereinbaren die Besprechungstermine mit den Mandanten, informieren
diese über die benötigten Unterlagen und nehmen Beurkundungsaufträge
entgegen. Außerdem bearbeiten sie die wiederkehrenden Vorgänge, wie zum
Beispiel Anmeldungen für das Handelsregister oder Urkunden sowie
Dokumente anfordern. Die Buchführung wickeln sie selbstständig ab und
bereiten diese für den Steuerberater vor. Zu ihren allgemeinen Büro- und
Verwaltungsarbeiten gehört unter anderem das führen von Akten, die
Bearbeitung vom Postein- und –ausgang sowie das schreiben von Briefen,
Aktennotizen und Urkunden.
Ihr Lohn, Verdienst bzw. Gehalt, wird von ihrer Berufserfahrung den
Anforderungen oder dem jeweiligen Tariflohn bestimmt. Wir haben auf
dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittsgehalt, als
Orientierungshilfe eingestellt und mit dem Gehaltsrechner kann der
Nettolohn berechnet werden.