Als Patentanwaltsfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellter ist
man vor allem in Patenanwaltskanzleien beschäftigt. Weitere
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich beim Deutschen Marken- und
Patentamt, Bundespatentgericht oder Patentabteilungen von Wirtschafts-
und Arbeitgeberverbänden. In den Patentanwaltskanzleien sind sie für die
allgemeinen, organisatorischen und die kaufmännischen Aufgaben zuständig.
Für die patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen, nehmen sie
die Anträge entgegen, vereinbaren die Besprechungstermine und informieren
die Mandanten über benötigte Unterlagen. Außerdem erledigen sie die oft
wiederkehrenden Vorgänge, wie das formgerechte ausfertigen von Anträgen
und werten die veröffentlichten Eintragungen und Anmeldungen aus.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.