Der Patentanwaltsgehilfe und die Patentanwaltsgehilfin arbeiten in erster
Linie in Patentanwaltskanzleien. Sie können aber auch beim
Bundespatentgericht, in den Patentabteilungen von Wirtschafts- und
Arbeitgeberverbänden sowie Berufsorganisationen arbeiten.
In den Patentanwaltskanzleien übernehmen sie die anfallenden Büro- und
Verwaltungstätigkeiten. Sie vereinbaren die Besprechungstermine mit den
Mandanten, berieten die Termine vor, indem sie die benötigten Unterlagen
bereitlegen, und empfangen die Mandanten. Außerdem nehmen sie Anrufe
entgegen, führen Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender sowie Akten
und Register. Das auswerten von Eintagungen und Veröffentlichungen der
Patent-, Warenzeichen- und Gebrauchsmuster- Anmeldungen gehört ebenfalls
zu ihren Aufgaben.
In der Regel wird ihr Gehalt, der Lohn oder Verdienst von den
Anforderungen und der Berufserfahrung bestimmt. Zur Orientierung haben
wir auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittslohn und
einen Gehaltsrechner zum berechnen des Nettoeinkommens eingestellt.