Der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin (Uni), arbeiten in
Anwaltskanzleien, bei Wirtschafts- und Buchprüfern oder in eigenen
Kanzleien. Sie vertreten ihre Mandanten in Rechtsfragen und überprüfen
Forderungen auf die rechtliche Begründung und die Durchsetzbarkeit.
Ihre Mandanten vertreten sie gegenüber dem Gericht, Behörden, Unternehmen
und Privatpersonen. Sie analysieren die Sachverhalte, beraten die
Mandanten und stellen fest, ob die Ansprüche bzw. Wünsche vor Gericht
durchsetzbar sind. Bei Bedarf, holen sie Gutachten ein, sehen Akten ein
und fertigen Schriftstücke an. Sie bereiten sich auf die
Gerichtsverhandlungen gut vor um ihre Mandanten optimal zu vertreten.
Als selbstständig arbeitende Rechtsanwälte, mit eigener Kanzlei, ist ihr
Gehalt von den Mandanten und den jeweiligen Fällen abhängig. Als
Angestellte bekommen sie den Verdienst oder Lohn, nach Absprache mit
ihrem Arbeitgeber.