Der Richter und die Richterin finden ihr Tätigkeitsumfeld an den
Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Arbeits-, Sozial- und
Disziplinargerichten oder beim Bundespatentamt und Hochschulen. Für
sämtliche Gerichtszweige sind sie die Träger der Rechtspflege und ihre
Aufgabe ist das Recht im Nehmen des Volkes zu sprechen.
Durch das studieren von Akten stellen sie Tatbestände fest und durch die
Beweisaufnahmen vor Gericht klären sie die Sachverhalte. Dabei helfen
ihnen die Aussagen von sachverständigen und die Anhörung von Zeugen. Sie
wägen den Wahrheitsgehalt der Behauptungen beider Parteien ab und
berücksichtigen auch die Beweisergebnisse. Für ihr Urteil wenden sie die
Gesetze an und wenn sie das Urteil festgesetzt haben verkünden sie es.
Ihr Lohn, Verdienst bzw. Gehalt ist vom Aufgabenbereich und der
Qualifikation abhängig. Auf dieser Seite finden sie einen
Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittsverdienst und einen Gehaltsrechner
um den Nettolohn zu berechnen.