Die Sozialversicherungsfachangestellte und der
Sozialversicherungsfachangestellte für allgemeine Krankenversicherung,
sind bei den gesetzlichen Krankenkassen sowie den
Rentenversicherungsträgern oder anderen Versicherungsträgern angestellt.
Für die ratsuchenden Kunden, sind sie kompetente Ansprechpartner für
Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Sozialversicherung.
Da sie alle Sozialgesetze und Durchführungsbestimmungen kennen, können
sie die Versicherten und die Arbeitgeber umfassend beraten. Sie berechnen
die Beiträge zur Sozialversicherung und stimmen eventuelle Differenzen
mit den Arbeitgebern ab. Außerdem beraten sie die Kunden über die
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit usw. Und
prüfen die Leistungsansprüche. Neben der Fürsorge zum Wohl der
Versicherten, müssen sie allerdings auch die Kostenersparnis bei ihren
Tätigkeiten berücksichtigen.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.