Als Sozialversicherungsfachangestellte bzw.
Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung gesetzliche
Unfallversicherung kann man bei den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung arbeiten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten
die Verbände der Sozialversicherungsträger und das Versicherungsgewerbe.
Die Vorgänge in den Bereichen Mitglieder, Beiträge und Leistungen werden
von ihnen bearbeitet. Sie beurteilen die Mitgliedschaft von Unternehmen,
die Versicherungsverhältnisse, berechnen Beiträge und beraten die
Mitglieder in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Bei
Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen stellen sie die Leistungsansprüche
fest und veranlassen Geldleistungen an die Versicherten oder an die
Hinterbliebenen.
Das Gehalt, der Lohn bzw. der Verdienst, sind neben der Region von der
Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit oder von der Lohntabelle
abhängig. Zur Orientierung haben wir auf dieser Seite einen
Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittsgehalt eingestellt. Mit dem
Gehaltsrechner, kann der Nettoverdienst ausgerechnet werden.