Der Staatsanwalt und die Staatanwältin arbeiten bei den
Staatsanwaltschaften der Landes- und Oberlandesgerichte oder bei der
Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofes. Ihre Aufgabe ist das
einleiten von Ermittlungsverfahren, wenn der Verdacht einer Strafbaren
Handlung besteht. Nach der sachgerechten und gesetzesmäßigen Durchführung
der Ermittlungen, entscheiden sie ob Anklage erhoben wird oder ob das
Ermittlungsverfahren eingestellt wird.
Sie beauftragen die Kriminalpolizei mit der Ermittlungsarbeit, legen die
Art und den Umfang der Ermittlungshandlungen fest und studieren Akten.
Außerdem ordnen sie Maßnahmen zur Beweissicherung an, holen Gutachten ein
und wenn es zu einer Anklage kommt, reichen sie die Anklageschrift beim
Gericht ein. In der Hauptverhandlung vertreten sie die Anklage und halten
das Schlussplädoyer.
Ihr Verdienst, Lohn oder Gehalt, ist von den Fähigkeiten und der
Berufserfahrung abhängig. Zur Orientierung haben wir einen
Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittseinkommen auf dieser Seite
eingestellt und außerdem einen Gehaltsrechner zum berechnen des
Nettolohns.