Der Steuerberater und die Steuerberaterin sind entweder selbstständig
oder in einem Steuerberatungsbüro angestellt. Sie können aber auch in
großen Unternehmen tätig werden. Ihre Aufgabe ist es, für ihre Mandanten
die Steuererklärungen zu erstellen. Dabei überprüfen sie
Steuersparmodelle und beurteilen die Steuererklärung nach steuerlichen
Gesichtspunkten.
Ihre Aufgabe ist es, alle Steuerersparnismöglichkeiten für die Mandanten
auszuschöpfen. Außerdem vertreten sie die Mandanten vor dem Finanzamt,
überprüfen die Steuerbescheide und legen, wenn nötig Wiederspruch ein.
Den Unternehmen helfen sie bei den Zollangelegenheiten und Bilanzen und
geben betriebswirtschaftliche Hilfestellung. Bei Umstrukturierungen oder
bei der Planung von neuen Unternehmen beraten sie die Unternehmensleitung.
Weitere Tätigkeiten sind die Beratung in Erbrechtlichen Angelegenheiten,
Steuerstraf- und Busgeldverfahren usw.
Das Gehalt bzw. der Lohn oder Verdienst, ist von ihrem Arbeitgeber
abhängig.
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mehr als 20 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, mehr als 40 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 21-100 Arbeitnehmer im Unternehmen, Mittlere Reife