A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Berufsbild & Aufgaben Technischer Aufsichtsbeamter

Als Technischer Aufsichtsbeamter und Technische Aufsichtsbeamtin kann man in den Unternehmen aller Branchen arbeiten. In erster Linie allerdings in der erzeugenden und verarbeitenden sowie in der anwendenden Industrie, in den Bereichen Handel, Verkehr und Transport. Die öffentliche Verwaltung und die Forschung bieten ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten. In den Unternehmen untersuchen sie die Gefahrenquellen und die Sicherheitsrisiken. In Bezug auf den Brandschutz, die Arbeitssicherheit usw. verfassen sie Stellungnahmen über Maßnahmen mit denen Störfälle vermieden werden. Außerdem sind sie für die Beratung der Entwickler, Hersteller sowie Anwender, im Hinblick auf die sicherheitstechnischen Aspekte, der technischen Geräte und Anlagen zuständig. Ihr Verdienst, Lohn oder Gehalt, ist von den Fähigkeiten und der Berufserfahrung abhängig. Zur Orientierung haben wir einen Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittseinkommen auf dieser Seite eingestellt und außerdem einen Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.


Gehalts-Trend 2009  
Bundesland Anzeigen



Verdienst & Gehalt Tabelle  
Bundesland Einkommen min. Einkommen max. Lohn ∅ Gehälter
Bayern 42.000€ 42.000€ 42.000€ 1
Nordrhein-Westfalen 25.200€ 25.200€ 25.200€ 1

TOP 5 Profile von Beruf Technischer Aufsichtsbeamter | Technische Aufsichtsbeamtin
25.200€
(48) Neuss
mehr als 20 Jahre Berufserfahrung, 41 Stunden pro Woche, 10-20 km Entfernung zum Arbeitsplatz, mehr als 1000 Arbeitnehmer im Unternehmen, Mittlere Reife
Person merken
als Kontakt hinzufügen
Nachricht schreiben
42.000€
(37) Augsburg
3 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, 10-20 km Entfernung zum Arbeitsplatz, 21-100 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, ohne qual.
Person merken
als Kontakt hinzufügen
Nachricht schreiben
« Topprofile 1-5 von 20 » Alle anzeigen

Sind Sie mit Ihrem Job / Gehalt zufrieden, schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Kommentar schreiben
Name*
Betreff*
Kommentar*  
 
Kommentar abschicken »
« 0 Kommentare »