Der Zugbegleiter und die Zugbegleiterin arbeiten ausschließlich in den
Betrieben des Eisenbahnverkehrs und betreuen dort die Fahrgäste auf den
Bahnfahrten. In den Zügen sorgen sie für Ordnung und Sauberkeit sowie für
die Sicherheit, kontrollieren die Fahrkarten und erteilen den Fahrgästen
Auskünfte.
Beim Ein- und Aussteigen sind sie genauso behilflich wie beim zuweisen
der Abteile und Plätze. In Schlaf- und Liegewagen wecken sie die
Fahrgäste, wenn diese es wünschen, vor der Ankunft im Zielbahnhof. Bei
Nachtfahrten über die Landesgrenzen erledigen sie die Pass- und
Zollformalitäten für die Fahrgäste, um diese in ihrer Nachtruhe nicht zu
stören.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.
mehr als 10 Jahre Berufserfahrung, 40 Stunden pro Woche, unter 10 km Entfernung zum Arbeitsplatz, mehr als 1000 Arbeitnehmer im Unternehmen, Volks- oder Hauptschule, mit qual.