Am Ende des Studiums in den Fächern Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft, Veterinärmedizin und Zahnmedizin sowie in den Lehramtsstudiengängen erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland die staatliche Abschlussprüfungen, das Erste Staatsexamen.
Das Zweite Staatsexamen oder die Zweite Staatsprüfung bezieht sich auf die im Referendariat erworbene Unterrichts-, Erziehungs- und Beratungskompetenz.