Arbeitsverhältnisse
Arbeiten hat viele Gesichter. Das typische sozialversicherungspflichtige 40-Stunden Angestellten-Arbeitsverhältnis ist davon nur eines, wenn es jedoch noch immer die gebräuchlichste Form ist, in der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Welche Typen von Arbeitsverhältnissen es noch gibt, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Dazu zählen das Normalarbeitsverhältnis (NAV), Freiarbeit/Freelance, Jobsharing, Freiberufler/Gewerbetreibender, Interimsmanagement, Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigung, Home Office, sabbatical year, Karriere statt Ruhestand.
Arbeitsverhältnisse allgemein
Im Berufsleben existiert eine ganze Fülle unterschiedlicher Arbeitsverhältnisse, die in der Regel in einem Arbeitsvertrag schriftlich fixiert sind. Dabei ist das Arbeitsverhältnis als rechtliche Grundlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu betrachten, das dem Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Arbeitsverhältnisse weisen besondere Merkmale auf. Dazu zählen:- Weisungsgebundenheit
- abhängige Tätigkeit
- Entlohnung der Arbeit
Geregelt werden die Arbeitsverhältnisse in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Gesetzen des Arbeitsrechts. Dabei bestehen die wesentlichsten Eckpunkte in den Themen:
- inhaltliche Ausprägung des Arbeitsverhältnisses
- Abschluss des Arbeitsverhältnisses
- Ende des Arbeitsverhältnisses
Es wird unterschieden zwischen den sogenannten Normalarbeitsverhältnissen (NAV), die nach wie vor den überwiegenden Teil aller Arbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland darstellen und sich davon unterscheidenden als sogenannte atypische Arbeitsverhältnisse bezeichnet werden, wozu beispielsweise das Jobsharing zählt.
Normalarbeitsverhältnis
Das Normalarbeitsverhältnis (NAV) lässt sich anhand von diversen Kriterien von einer sehr eng gefassten Beschreibung bis zu einer sehr weiten Begriffsausgestaltung (wie diese das Statistische Bundesamt vornimmt) definieren. Arbeitszeit, Bindung an den Arbeitgeber, Entlohnung und Versicherungspflicht stellen dabei die Eckpunkte dar. Die wichtigsten Merkmalskriterien im Überblick:Checkliste Normalarbeitsverhältnis
- zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Sozialversicherungspflicht besteht
- unselbständiges Arbeitsverhältnis
- kontinuierliche Tätigkeit für nur einen Arbeitgeber
- dauerhafte Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber
- Eingliederung in Unternehmensstrukturen
- Vollzeiterwerbstätigkeit, je nach Definition zumindest aber mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit
- stabiles Arbeitsverhältnis
- dauerhaftes Arbeitsverhältnis
- ausschließliche Einkommensquelle des Arbeitnehmers
- der Lebensunterhalt erfolgt aus diesem Einkommen
- besondere Abhängigkeit vom Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit
- Wohnen und Arbeiten räumlich getrennt
Entwicklung der letzten 10 Jahre: Das Normalarbeitsverhältnis stellt laut Statistischem Bundesamt 2007 mit 74,5 % immer noch das am weitesten verbreitete Arbeitsverhältnis dar. Allerdings lag der Wert 1997 bei 82,5 %. Dadurch stieg im Gegenzug die Anzahl der sogenannten atypischen Arbeitsverhältnisse im gleichen Zeitraum von 17,5 % auf 25,5 %. Absolut waren laut Statistischem Bundesamt in 2007 22,5 Mio. von 30,2 Mio. abhängig Beschäftigter zwischen 15 und 64 Jahren in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt.
Literatur
Dombois, Rainer: Der schwierige Abschied vom Normalarbeitsverhältnis, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 37/1999, S. 13-20.Schröer, Evelyn: Der Einfluss der Regulierung auf die Verbreitung der Arbeitnehmerüberlassung und ihre arbeitsmarktpolitische Bedeutung, Köln 2001.
Sennett, Richard: Der flexible Mensch, München 2000.
Walwei, Ulrich: Normalarbeitsverhältnis in Bewegung, in: Mitbestimmung, 1999, Nr.11.
Atypische Arbeitsverhältnisse
Atypische Arbeitsverhältnisse sind der Sammelbegriff für diverse, insbesondere auch neue und aus der Veränderung im Arbeitsmarkt entstandene Beschäftigungsformen, die nicht grundsätzlich schlechter zu bewerten sein müssen als ein Normalarbeitsverhältnis. Die Gefahr der sogenannten prekären Beschäftigung muss nicht zwangsläufig mit einem atypischen Arbeitsverhältnis einhergehen. Sie werden von Arbeitnehmern durchaus auch aktiv gewählt, um flexibler arbeiten zu können, ohne dass dadurch ein befürchtetes Armutsrisiko eintreten muss. Atypische Arbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch:Checkliste atypische Arbeitsverhältnisse
- Nicht-Erfüllung von einem oder mehreren Normalarbeitszeitverhältnis-Kriterien (siehe Checkliste Normalarbeitszeitverhältnis)
- wenn Teilzeitbeschäftigungen von Wochenarbeitszeiten mit 20 oder weniger Wochenstunden vorliegen
- bei befristeter Beschäftigung
- bei geringfügiger Beschäftigung
- bei Zeitarbeitsverhältnissen
Ursachen zum Wandel vom Normalarbeitsverhältnis zu atypischen Arbeitsverhältnissen beschreibt Gerhard Bosch in Das Normalarbeitsverhältnis in der Informationsgesellschaft.
Checkliste Wandel vom Normalarbeitsverhältnis
- Flexibilisierung der Produktmärkte
- Steigende Erwerbstätigkeit der Frauen
- Vermischung von Bildung und Arbeit
- Höheres Bildungsniveau der Erwerbstätigen
- Regulierung oder Deregulierung des Arbeitsmarktes
- Die Beschäftigungssituation
