Jobsharing


Als Jobsharing bezeichnet man ein besonderes Arbeitszeitmodell. Es wird im Deutschen auch als Arbeitsplatzteilung bezeichnet und hat seinen Ursprung in den USA. Jobsharing wird aufgrund der flexiblen Ausgestaltung der Arbeitszeit und der individuelleren Nutzung von Privat- und Berufsleben immer beliebter. Die Form der Arbeitsplatzteilung ist in den achtziger Jahren erstmals in der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten. Es handelt sich dabei im weitesten Sinn um eine Arbeitsplatzteilung, bei der sich mindestens zwei Kollegen einen Arbeitsplatz teilen. Eine rechtliche Beziehung zwischen den einzelnen Jobshare-Partnern besteht nicht.
Möglich sind ganz individuelle Zeitmodelle, von der klassischen Unterteilung in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht, über Tageswechsel bis hin zu ganzen Wochen- und Monatsregelungen kann Jobsharing genutzt werden. Dabei liegt die Ausgestaltung im Ermessen der Arbeitnehmer. Allerdings müssen alle Arbeitsplanungen rechtzeitig angezeigt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Beliebt ist das Jobsharing insbesondere bei Frauen. Auch in der Berufsgruppe der Ärzte wird Jobsharing nicht selten genutzt. Entscheidende Faktoren für ein gutes Gelingen der Zusammenarbeit, gerade bei sehr enger Zusammenarbeit, sind:

  • individuelle Ausgestaltung der Arbeitszeit


  • hohes soziales Auskommen mit dem Job-Partner(n)


  • rechtzeitiges Anzeigen der Schicht/Arbeitspläne


  • besondere Planungsfähigkeit

Im Detail erfolgt die Unterteilung in eine sogenannte echte Form des Jobsharings, dem Jobpairing und der der tatsächlichen Tätigkeit nach nicht echten Form des Jobsharings, dem Jobsplitting.

Jobpairing

Beim Jobpairing hängt die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit ganz wesentlich von der Abstimmung zwischen den Teil-Arbeitszeit-Nehmern ab. Sie müssen sich über die Arbeitsabläufe genau abstimmen. Wesentliche Merkmale sind:

Checkliste Jobpairing

  • Abstimmung der Arbeitsabläufe zwischen den Partnern


  • es besteht kein Einzelarbeitsvertrag, sondern ein Gesamt-Arbeitsvertrag


  • Vertrags-Schließung, -Veränderung und -Beendigung nur durch alle Partner möglich


  • keine einseitige Vertragsveränderung gegeben

Jobsplitting

Bei dieser Form des Jobsharing handelt es sich um die gebräuchlichste Variante und ist im Grunde von der Art der Arbeitsplatzgestaltung gar kein echtes Jobsharing, sondern eher eine ganz klare Jobteilung. Es handelt sich fast schon um eine anonyme Art der Beschäftigung, ohne große engere Berührungspunkte in der tatsächlichen Arbeit zwischen den jeweiligen Arbeitszeitpartnern.

Checkliste Jobsplitting

  • keine Abstimmung der Arbeitsabläufe zwischen den Partnern nötig


  • nahezu gleiche Aufgaben


  • es bestehen Einzelarbeitsverträge für jeden Arbeitnehmer


  • Arbeitsverhältnis bleibt bei Kündigung eines der Arbeitszeitpartners bestehen


  • einseitige Vertragsveränderung ist in vollem Umfang gegeben


  • Arbeitgeber muss Ersatz schaffen


  • Änderungskündigung durch Arbeitgeber möglich

Bei der Vorbereitung auf ein Arbeitsverhältnis sollten folgende Punkte bedacht werden:

Planung einer Arbeitsplatzteilung

  • Sie und Ihre Kollege(n) legen die Aufteilung der Arbeitszeiten fest


  • erfolgt keine Einigung, entscheidet der Arbeitgeber


  • Eigenverantwortung für Erfüllung der Arbeitsleistung und Einhaltung der Arbeitszeiten


  • keine Partnerhaftung


  • keine Vertragspflicht zur Mehrarbeit im Krankheitsfall


  • gesonderte Vereinbarung in Dringlichkeitsfällen möglich


  • keine Allgemeingültigkeit ableitbar


  • Arbeitszeitplanung rechtzeitig dem Arbeitgeber anzeigen


  • exakte Ausgestaltung der Arbeitskonditionen im Vorfeld abstimmen


  • Gehaltsanspruch richtet sich anteilig an der geleisteten Wochenarbeitszeit


  • Höhe des Urlaubs richtet sich an der anteiligen Arbeitszeit


  • identischer Kündigungsschutz wie bei Vollzeitarbeitskräften


  • Verbot zur partnerbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber bei Austritt eines der Jobsharer (aber: Änderungskündigung möglich)

Literatur

Drumm, Hans Jürgen: Personalwirtschaftslehre, Heidelberg 1992.

Hromadka, Wolfgang: Personalmanagement - Möglichkeiten und Grenzen flexibler Vertragsgestaltung, Stuttgart 1991.

Jung, Hans: Personalwirtschaft, München 2004.

Linde, Klaus: Job-Sharing, Bruckmühl 2004.

Oechsler, Walter A: Personal und Arbeit, München 1996.

Olfert, Klaus: Personalwirtschaft, Ludwigshafen 2008.

Schuler, Heinz: Organisationspsychologie, Bern 1993.

Ulrich, Eberhard: Arbeitsorganisation, Zürich 1994.

Weinert, Ansfried B.: Organisationspsychologie, Weinheim 1998.