Pendler, Fernbeziehung und doppelte Haushaltsführung


Mobilität wird im heutigen Berufsleben immer stärker gefordert, will man die eigene Karriere vorantreiben. Ein Ortswechsel oder gar ein temporärer Auslandseinsatz können zum Karriere-Sprungbrett werden. Verweigert man sich dieser Aufforderung, so kann es im Gegenzug schnell zu einem Karrieredämpfer kommen. Wer nicht mobil ist, zeigt in den Augen der Unternehmensleitung mangelnde Flexibilität. Gerade in Zeiten der Globalisierung und der Konzentration und Zentralisierung von Firmenstandorten ist der Ortswechsel unvermeidlich, wenn der Arbeitsplatz nicht verloren gehen soll.
Insbesondere zu Beginn der Karriere, in der oftmals das Privatleben noch unstet und die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Ortswechsel wahrgenommen werden, allein schon, um Lebenserfahrung zu sammeln. Wer dagegen ortsgebunden ist, die Familie, die Kinder und den Freundeskreis sowie eventuell selbstgenutztes Wohneigentum an einem geografischen Lebensmittelpunkt angesiedelt hat, ist oft unflexibel und selten zu einem Ortswechsel zu bewegen. Erfolgt dennoch der berufliche Wechsel in eine andere Stadt und eine andere Region, so muss entweder der private Lebensmittelpunkt ebenfalls verlagert werden, oder es kommt zu einer Fernbeziehung. In den meisten Fällen wird dann zwischen Arbeitsstätte und Wohnort gependelt.
Laut statistischer Berechnung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland circa 30 Millionen Pendler, davon etwa 400000 Wochenendpendler. Anderthalb Millionen Pendler legen mehr als 50 Kilometer Fahrstrecke zu ihrem Arbeitsplatz zurück und gelten somit als Fernpendler. Das häufigste Fortbewegungsmittel ist dabei mit über 65 % das Auto. Die Städte mit den meisten berufstätigen Pendlern in Deutschland sind Frankfurt, Hamburg und München.

Die Tagespendler


Sind Arbeitsplatz und Wohnort räumlich nicht so weit von einander entfernt, so dass die Ziele noch innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne zu erreichen sind, kommt es zum sogenannten Tagespendeln. Dabei muss jeder seine eigene Schmerzgrenze ausloten. Einfachwege von zwei Stunden sind keine Seltenheit, wenn es darum geht, aus strukturschwachen Gegenden zum Arbeitsplatz in einer Metropolregion zu fahren.

Tipps zur Erleichterung des Berufspendelns


  • Fahrgemeinschaften bilden, entweder selbstorganisiert oder über Mitfahrzentralen. Pro Jahr können 4500 € abgesetzt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Fahrer beziehungsweise auch Halter des Fahrzeugs sind oder nicht.


  • Benzingutscheine oder Job-Tickets bei der Firma beantragen. Hier kann auch der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfreie Sonderleistungen vergüten.


  • Entfernungspauschale geltend machen


  • Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen


  • Belegsammlung und / oder Fahrtenbuch führen


  • doppelte Haushaltsführung beantragen und einen Zweitwohnsitz geltend machen. Voraussetzung ist der Nachweis beruflich bedingter Wohnungsnahme und der Nachweis eines Erstwohnsitzes, der Ihren Lebensmittelpunkt darstellt.

Echte Fernbeziehungen wie etwa über die Distanz Hamburg München, lassen ein Tagespendeln nicht mehr zu. Hier kommt es in der Regel zum Wochenendpendeln. Darüber hinaus muss meist eine Wohnung angemietet werden, falls der Arbeitgeber nicht eine Unterkunft stellt.
Die Fernbeziehung besteht aus dem permanenten Wechsel von Trennungszeit und gemeinsam verbrachter Zeit. Wer schon einmal eine Fernbeziehung selbst miterlebt hat, kennt die Schwierigkeiten, die sich aus dieser Situation ergeben.
Der Austausch von Erfahrungen, Erlebnissen und Gefühlen ist während der Trennungszeiten kaum möglich. Trotz moderner Informationstechnologien wie Internet, Chat und Mobile ist ein echter Austausch nicht möglich.
Eine typische Fernbeziehung ist die Wochenendbeziehung. Bei der Wochenendbeziehung findet die Trennung an den Werktagen statt. Die gemeinsame Zeit der Beziehung wird durch wechselseitige oder einseitige Wochenendbesuche gewährleistet.

Doppelte Haushaltsführung

Rechtsgrundlage bildet hier das Einkommenssteuergesetz. Die entstehenden Kosten gelten dabei als Werbungskosten. Für Arbeitnehmer gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG. Dies gilt auch für Gewerbetreibende und Selbständige. Für sie sind die entstehenden Kosten Betriebsausgaben, und es findet § 4 Absatz 5 Nummer 6 EStG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG Anwendung.

Eigener Hausstand und Zweitwohnung

  • berufliche Gründe müssen für ein Geltendmachen zugrunde liegen


  • ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete Wohnung voraus


  • es muss ein Haushalt unterhalten werden


  • eine Haushaltsführung muss stattfinden


  • der Familienstand des Steuerpflichtigen ist nicht maßgeblich


  • die Unterkunft kann ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft oder auch Wohneigentum sein


  • Umzugskosten können geltend gemacht werden

Literatur

Berger, Alexandra: Liebe aus dem Koffer. Lust und Frust in der Wochenendbeziehung. Freiburg 2003.

Koller, Christine: Liebe auf Distanz. Fernbeziehungen - und wie man sie meistert von Christine Koller. München 2006.

Wendl, Peter: Gelingende Fern-Beziehung: Entfernt - zusammen - wachsen. Selbsthilfe-Fragebögen für die Beziehung auf Distanz. Freiburg 2007.