Sabbatical year
Das Sabbatical ist ein besonderes Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer für einen definierten Zeitraum eine berufliche Auszeit nimmt und anschließend wieder in das Unternehmen zurückkehrt. Es ist rechtlich eine sogenannte einvernehmliche vertragliche Arbeitsbefreiung. Eine Arbeitsleistung muss in diesem Zeitraum nicht erbracht werden. Die Nebenrechte und Nebenpflichten bleiben bestehen.
Die Ursprünge liegen in den USA, allerdings sind mittlerweile auch in Europa, beispielsweise in den Niederlanden oder in Dänemark Sabbaticals verbreitet und werden von den Unternehmen und teilweise vom Staat aktiv gefördert. In Deutschland bieten nur etwa drei Prozent der Unternehmen diese Form der Arbeitszeit an.
Es gibt die Möglichkeit, Arbeitszeit anzusparen, um diese dann im eigentlichen Sabbatical in Anspruch zu nehmen oder aber ohne Gehaltszahlung das Sabbatical zu bestreiten. Auch ist ein Sabbatical in Form von temporärer Teilzeit möglich.
Mittels Lohnverzicht und den Ansammlung von Arbeitszeit, beispielsweise durch Überstunden, kann ein Freizeitanspruch aufgebaut werden, der in einem Teil genutzt wird. Dabei bleibt das Einkommen konstant und auch der Anspruch auf bezahlten Urlaub bleibt bestehen.
Für Beamte gibt es die Möglichkeit, für die Dauer von maximal sechs Jahren für zwei Drittel bis sechs Siebtel des normalen Gehaltes zu arbeiten. Anschließend erfolgt das Sabbatical Year mit Bezügen von wiederum zwei Dritteln bis sechs Siebteln des Ursprungsgehalts.
Die einzelnen Formen der Inanspruchnahme beschreibt arbeitsratgeber.com wie folgt:
Inanspruchnahme eines Sabbaticals
- Nutzung eines Lebensarbeitszeitkontos bzw. Langzeitkontos. Hierbei werden über eine längere Zeit Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto angespart. Diese können sich durch Überstunden oder nicht genommenen Urlaub ergeben. Dabei sind allerdings die gesetzlichen Vorschriften, wie maximale Arbeitszeit pro Tag und Nehmen des Urlaubs bis zum 1. April des Folgejahres zu beachten.
- Sonderform von Teilzeit. Hier gibt es Modelle, bei denen z.B. über 3 Jahre 40 Stunden pro Woche gearbeitet, aber nur 30 Stunden pro Woche bezahlt werden. Das 4. Jahr ist dann frei, wird aber wie bislang bezahlt.
- Unbezahlter Urlaub
- Kündigung der bisherigen Arbeitsstelle und längere, unbezahlte Pause bis zum Einstieg in eine neue Anstellung.
- Der Vorteil von Langzeitkonto und Teilzeitmodell liegt darin, dass der Arbeitgeber auch während des Sabbaticals die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Beim unbezahlten Urlaub oder einer Kündigung müssen Sie sich selbst darum kümmern.
Die Gründe für einen zeitweisen Ausstieg aus dem Berufsleben sind vielfältig. Dazu zählen:
Gründe für ein Sabbatical
- Neue Motivation / neue Ideen bekommen
- Neu erworbenes Wissen und Erfahrungen einbringen
- Weiterbildung
- Erwerb eines MBA oder einer Promotion
- Studium oder sonstige Ausbildung
- Umschulung
- Sprachenlernen
- persönliche Projekte
- soziale Projekte
- ehrenamtliches Engagement
- Hausbau
- Verlängerung der Elternzeit
- Pflege naher Angehöriger
- Reisen
- Neu- oder Umorientierung
- Burnout vorbeugen oder beseitigen
Auf der Seite Arbeitsratgeber.com finden Sie eine nützliche Liste der Punkte, die Sie im Fall beachten sollten, wenn sie ein Sabbatical planen.
Vorbereitung Sabbatical
- Klären Sie, ob in Ihrem Unternehmen Sabbatical-Angebote und -Regelungen existieren.
- Planen Sie frühzeitig Ihr Sabbatical.
- Lesen Sie Erfahrungsberichte von anderen Auszeit-Nehmern.
- Sprechen Sie mit anderen Aussteigern, wie diese ihre Auszeit vorbereitet und durchgeführt haben. Fragen Sie sie nach ihren Erfahrungen und Erkenntnissen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Partner über Ihre Pläne und klären Sie, ob Sie alleine oder zusammen aussteigen wollen.
- Überlegen Sie sich die finanziellen Auswirkungen.
- Bereiten Sie rechtzeitig Ihr Unternehmen und Ihre Vorgesetzten auf Ihre Pläne vor und machen Sie ihnen Ihre Absicht schmackhaft.
- Klären Sie Regelungen zum Einkommen, Urlaubsansprüche und mögliche Krankheitsfälle während des Sabbaticals vorher ab und regeln Sie Ausstieg und Wiedereinstieg schriftlich. Sollte der Wiedereinstieg nicht wie vereinbart gelingen, treffen Sie eine Abfindungsvereinbarung. Wenden Sie sich dazu auch an Ihre Personalabteilung.
- Machen Sie sich einen Zeitplan für Ihre Aktivitäten und achten Sie darauf, genügend Ruhephasen einzuplanen.
- Wenn Sie verreisen wollen, können Sie eventuell Ihre Wohnung vermieten, die Möbel einstellen und viele Ausgaben wie Telefon, Zeitung, Fitnessclub einsparen.
- Bei einem Ausstieg müssen Sie sich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Wie bei einem unbezahlten Urlaub müssen Sie sich als gesetzlich Versicherter selbst versichern. Denken Sie bei der Abwägung der Alternativen auch an den Abschluss einer Familienversicherung. Privat Versicherte müssen zusätzlich die Beiträge des Arbeitgebers übernehmen. Achten Sie darauf, dass Ihnen keine Lücken beim Versicherungsschutz entstehen.
- Wenn Sie sich während Ihrer Auszeit im Ausland aufhalten wollen, vergessen Sie den Versicherungsschutz nicht. Schließen Sie eventuell eine Auslandskrankenversicherung ab und achten Sie darauf, dass auch ein Krankentransport in die Heimat beinhaltet ist.
- Seien Sie sich bewusst, dass der Ausstieg aus dem Job und das Abtauchen in eine Auszeit eine starke Veränderung bedeutet. Gerade wenn Sie länger aussteigen und eine größere Reise unternehmen wollen, stellen sich Gefühle der Andersartigkeit, des Fremdseins und Nicht-mehr-dazu-Gehörens ein. Auch müssen Sie damit rechnen, auf Unverständnis und Neid zu stoßen.
- Nutzen Sie die freie Zeit zur inneren Einkehr, am besten in einer neuen Umgebung. Planen Sie Eckpunkte. Führen Sie ein Tagebuch.
- Entdecken Sie Ihre Lebensfreude und finden Sie neue Motivation.
- Bedenken Sie, dass Ihnen Ihre Rückkehr in den normalen Arbeitstrott nicht einfach fallen wird. Nach so viel Freiheit fällt ein 8-Stunden-Arbeitstag schwer. Überlegen Sie sich deshalb, langsam einzusteigen, z.B. mit Teilzeitmodellen.
Auch das weniger Zeit haben für die Familie mit dem erneuten Einstieg in den Beruf muss vorbereitet werden. Planen sie bestimmte Zeiten ein, die für die Familie reserviert bleibt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) von 2001, das bei einer Unternehmensgröße ab 15 Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten eine flexible Arbeitszeitgestaltung erlaubt. Allerdings kann daraus kein Rechtsanspruch auf ein Sabbatical abgeleitet werden. Aus betriebsbedingten Gründen kann ein Sabbatical vom Arbeitgeber untersagt werden.Literatur
Feldmann, Heinz: Ruhejahr: Ein Jahr nichts arbeiten und allein auf Weltreise. Wien 2007.Hübner, Thomas: Die Kunst der Auszeit: Vom Powermapping bis zum Sabbatical. Zürich 2006.
Langheiter, Christa: Mut zur Auszeit: Mit Sabbatical, Langzeiturlaub und Ausstieg auf Zeit zu mehr Lebensqualität und neuen Perspektiven. München 2006.
