Teilzeitarbeit


Als Teilzeitarbeit ist ein Arbeitsverhältnis definiert , dessen zeitlicher Umfang geringer ist als in der Normarbeitszeit des jeweiligen Betriebs üblich. Teilarbeitszeit ist also Arbeit, die in einer geringeren Arbeitszeit erbracht wird, als bei Vollzeitbeschäftigten.
Die Ausgestaltung ist dabei sehr vielfältig und reicht von tagesindividuellen Lösungen bis hin zu ganzen Jahresvereinbarungen. Auf der Zeitachse kann zwischen täglichen, wöchentlichen, monatlichen, saisonalen, jährlichen und arbeitslebenslangen Lösungen gewählt werden. Darüber hinaus fallen unter die Teilzeitarbeit aber auch arbeitsmengenbezogene Modelle wie die Varianten des Jobsharings, zeitautonome Gruppenvereinbarungen, Altersteilzeit ,das sabbatical year, Langzeiturlaube oder Lebensarbeitszeitregelungen.
Berechnet und bezogen wird die jeweils individuelle Teilzeit auf Bezugswerte von Vollarbeitszeitkräften im eigenen Betrieb, der Branche oder in vergleichbaren Wirtschaftssektoren. Es kann also die jeweils geltende Unternehmensregelung als Vergleichsmaßstab herangezogen werden oder geltende Tarifverträge oder auch Branchenindizes.

Teilzeitregelungen

  • flexible Arbeitspläne nach Arbeitsaufwand möglich


  • Mindeststundenzahl je Woche und Einsatz angeben


  • Arbeitszeit pro Einsatz darf drei Stunden nicht unterschreiten


  • Arbeitseinsatz muss spätestens vier Tage vorher angekündigt sein


  • an allen Arbeitstagen der Woche wird in reduziertem Umfang gearbeitet oder


  • die Anzahl der Arbeitstage ist reduziert, dann wird an den vereinbarten Tagen nach Vollzeitumfang gearbeitet


  • generell können fixe Arbeitszeiten vereinbart werden; sie dürfen aber nicht die volle Arbeitszeit umfassen

Rechtliche Grundlagen der Teilzeitregelungen

Die rechtlichen Grundlagen sind bei der Teilzeitarbeit klar geregelt. Aktuelle Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aus dem Jahre 2001.Das Bundesministerium für Arbeit führt dazu aus:
Geringfügige Beschäftigung (Mini-Job bis 400 Euro): Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job bis 400 Euro) ausüben, sind Teilzeitbeschäftigte nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Die Regelungen des TzBfG gelten somit auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, insbesondere in Bezug auf Gleichbehandlung, Teilzeitarbeitsvertrag / Bescheinigung über Arbeitsbedingungen, Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen, Sonderzahlungen / Gratifikationen, Kündigungsschutz.
Beschäftigung in der Gleitzone (Mini-Job zwischen 400,01 und 800 Euro): Auch Arbeitnehmer in der Gleitzone (Mini-Jobs zwischen 400,01 und 800 Euro) sind Teilzeitbeschäftigte im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Sie haben wie andere Teilzeitbeschäftigte die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte.
Nach § 8 TzBfG hat ein Arbeitnehmer nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche), wenn nicht wesentliche betriebliche Gründe entgegenstehen.
Nach § 4 TzBfG haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte.
Nach § 8 TzBfG gilt als sogenannter betrieblicher Grund, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Nach § 8 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden.

Vorteile Teilzeitarbeit

  • individuelle Balance zwischen persönlichen Wünschen und betrieblichen Anforderungen


  • Leistungssteigerung durch mehr Erholung


  • Steuervorteile möglich


  • gesundheitlich belastete Arbeitnehmer verbleiben im Arbeitsverhältnis


  • Life balance und downshifting als Lebensmotto


  • andere Lebensprioritäten rücken in den Vordergrund


  • Kinderbetreuung meist nur durch Teilzeitmodelle möglich


  • Vermeidung von Stellenabbau in wirtschaftlich schlechten Zeiten

Nachteile Teilzeitarbeit

  • Teilzeitarbeit wird diskriminiert


  • kaum Aufstiegschancen insbesondere in Führungspositionen


  • Beschneidung der Kompetenzen


  • höhere Kosten durch Lohnnebenkosten und Investitionen in die Weiterbildung


  • teilweise enormer Koordinationsaufwand


  • effektive Wochenarbeitszeit liegt nicht selten über der Vereinbarung


  • finanzielle Einbußen


  • Probleme in der Abstimmung mit Vorgesetzten und Kollegen


  • Ängste vor dem Karriereknick oder Karriereende

Von den rund 35,3 Mio. Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland waren 2007 nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg 66 % Vollzeitbeschäftigte und 34 % Teilzeitbeschäftigte; Tendenz steigend. Obwohl Teilzeitarbeit immer beliebter wird und zum anderen auch eine Reaktion auf die Veränderungen auf dem globalen Arbeitsmarkt ist, sind es nach wie vor die Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind und dabei versuchen, den Beruf und die Familienplanung in Einklang zu bringen. Frauen stellen mit knapp 9 Mio. Teilzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland daher auch 75 % aller Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Literatur

Judith Kerschbaumer, Michael Kossens, Torsten Tiefenbacher: 111 Tipps zur Teilzeitarbeit, Frankfurt am Main, 3. aktualisierte Auflage 2003.

Terbeznik, Dagmar: Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familie: flexibel – reduziert – zuverlässig, business-on.de, 11. April 2008.