Betriebliche Altersvorsorge


Zusätzlich zur gesetzlichen Rente muss heute privat vorgesorgt werden. Hohe Arbeitslosigkeit, gestiegenes Rentenaufkommen und Geburtenschwund zwingen zur privaten Altersvorsorge. Hierbei bieten die Arbeitgeber unterschiedliche Vorsorgeformen an, die als zusätzliche Leistungen zu sehen sind. Man nennt diese Form der Altersvorsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und Tod. Die betriebliche Altersvorsorge wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Zu den wichtigsten Vorsorgeformen zählen:

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die Standardlösung der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, Arbeitnehmern durch Gehaltsumwandlung eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Die Entscheidung über die Art der Vorsorge liegt beim Arbeitgeber.
Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Für den Arbeitgeber ist sie einfach, sicher und mit niedrigem Verwaltungsaufwand zu betreiben und lässt sich mit anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kombinieren.
Die Direktversicherung ist eine Form der Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Der Arbeitnehmer erhält bei Altersrentenbeginn eine lebenslange Rente ausgezahlt oder kann sich das Kapital auszahlen lassen. Ein Hinterbliebenenschutz, Schutz bei Invalidität sowie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können integriert werden.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist in der Bundesrepublik Deutschland eine vergleichsweise junge Vorsorgeform und zielt darauf ab, die Renditechancen der Kapitalmärkte zu nutzen.
Der Pensionsform ist eine flexible Art der Altersvorsorge, da der Arbeitnehmer stärker als bei anderen Durchführungsarten die Anlagestrategie - von konservativ bis chancenorientiert - selbst bestimmen kann. Rentenhöhe und Gewähr der Mindestauszahlung des eingesetzten Kapitals werden dabei garantiert. Die versicherte Person hat gegenüber dem Pensionsfond einen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge für den Mitarbeiter an den Pensionsfonds.
Bei der Gehaltsumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden. Das geht auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine vom Unternehmen unabhängige Vorsorgeeinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.
Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge für den Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber, dass Teile seines Gehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden. Das ist auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen möglich.

Pensionszusage

Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, haben in der Regel größere Versorgungslücken im Alter, denn ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden nur für Gehaltsteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet. Wer seinen heute erreichten Lebensstandard auch im Alter halten will, muss zusätzliche Vorsorge treffen.
Die Pensionszusage stellt einen besonders flexiblen Weg der betrieblichen Altersvorsorge dar, da die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden kann. Deshalb ist die Pensionszusage insbesondere für die Vorsorge bei Führungskräften und besser verdienenden Mitarbeiter geeignet. Die Pensionszusage ist ein verbindliches Vorsorgeversprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen vorsorgeberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen die Vorsorgeleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu leisten.
Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitgeber. Er erhält im Leistungsfall das Kapital, das benötigt wird, um das Leistungsversprechen gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfüllen.

Unterstützungskassen

Die Unterstützungskasse bietet eine hervorragende Möglichkeit, Vorsorgelücken steuerbegünstigt zu schließen und ist gut mit anderen Durchführungswegen kombinierbar.
Die Beitragshöhe kann individuell vereinbart werden. Es gibt keine Beitragshöchstgrenzen in Bezug auf die Steuerfreiheit wie bei der Direktversicherung. Deshalb ist die Unterstützungskasse insbesondere für Führungskräfte und besser verdienenden Mitarbeiter geeignet als Ergänzung zu bereits bestehenden betrieblichen Altersvorsorgeverträgen. So lassen sich selbst große Versorgungslücken schließen. Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
Die Vorsorgeleistungen der Arbeitnehmer werden in einem Leistungsplan festgelegt. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Vorsorgezusage und leistet hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die Unterstützungskasse. Die Beiträge zur Unterstützungskasse können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer -durch Entgeltumwandlung - oder von beiden gemeinsam erbracht werden. Bei der Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber, dass Teile seines Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden. Das ist auch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder vermögenswirksamen Leistungen möglich.

Literatur

Doetsch, Peter A./Oecking, Stefan/Rath, Michael: Betriebliche Altersversorgung. Freiburg 2008.

Fath, Ralf/Urbitsch, Christian: Lexikon Altersversorgung 2009: Die Betriebsrente von A-Z. Heidelberg 2009.

Schmitt, Hubert-Ralph/Kunert, Gerd/Stichler, Eva: Neue Wege der betrieblichen Altersvorsorge. Ein praktischer Leitfaden für den Arbeitgeber. München 2009.