Riester-Rente
Riester-Förderung
Die Riester-Rente ist die ideale private Altersvorsorge vor allem für Geringverdiener und für Familien mit Kindern. Die Riester-Rente wird in Form von Zulagen staatlich gefördert. Voraussetzung für die staatliche Förderung, ist, dass der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.Die Beiträge werden nach der Höhe des Einkommens berechnet. Wer also wenig verdient, muss nur einen geringen Beitrag bezahlen. Wer nur einen Minijob ausübt und nicht auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet hat, kann mit einem Beitrag von 90 Euro im Jahr einen Riester Rentenvertrag abschließen und von den Zulagen profitieren.
Zulagen
Jeder Versicherungsnehmer bekommt die Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind bezahlt der Staat 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, wurde die Zulage auf 300 Euro erhöht. Nicht berufstätige Ehepartner können einen eigenen Riester Rentenvertrag abschließen und bekommen die Grundzulage in Höhe von 154 Euro für sich selbst und die Kinderzulagen für alle dem Haushalt angehörenden Kinder.Von den Zulagen für die Riester Rente, können außerdem Auszubildende, Arbeitslose, Eltern während der Erziehungszeit und Bezieher von Krankengeld profitieren.
Definition der Riester-Rente
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können die Riester Rente als Altersvorsorge abschließen. Sie ist ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge, denn die gesetzliche Rente als alleiniges Einkommen im Ruhestand wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.Geschichte der Riester-Rente
Die Riester Rente wurde von Walter Riester entwickelt. Seine Idee war es, eine private Vorsorgemöglichkeit anzubieten, die für jeden bezahlbar ist.Der Beitrag zur Riester Rente wird nach dem Einkommen ermittelt. Wer ein niedriges Gehalt hat, bezahlt einen niedrigen Beitrag und wer ein höheres Einkommen hat, einen entsprechend höheren Beitrag. Zusätzlich wird die Riester Rente durch eine staatliche Förderung, in Form von Zulagen, gefördert.
Die Zulagen bestehen aus der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und eventuell den Ehepartner und der Kinderzulage, die für jedes Kind bezahlt wird. Die Zulagen werden direkt dem Riester Rentenvertrag zugeordnet. Wer den Riester Rentenvertrag vorzeitig kündigt, bekommt die Zulagen nicht. Vor Beginn der Rentenzahlungen kann der Versicherte wählen, ob er einen Teil des Vermögens als Kapitalauszahlung möchte und den Rest als Rentenzahlungen oder nur Rentenzahlungen.
Riester-Rente Steuer
Jeder Versicherte kann die Beiträge für seine Riester Rente von der Steuer absetzen. Dazu muss der Einkommenssteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt beigefügt werden. Nach §10a EStG sind die Beiträge zur Riester Rente Sonderausgaben und werden als Altersvorsorgebeiträge bei der Steuererklärung berücksichtigt.Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und entscheidet, ob die Zulagen oder die Steuerersparnis für den Steuerpflichtigen günstiger sind. Bei einem hohen Einkommen ist meistens die Steuerersparnis höher als die Höhe der Zulagen.
Steuervorteile bei Riester
Da die Beiträge zur Riester Rente, in der Ansparphase durch steuerliche Vorteile begünstigt werden, müssen die Erträge daraus nachgelagert versteuert werden. Für den Versicherten hat diese Variante den Vorteil, dass er die Beiträge für die Riester Rente von der Steuer absetzen kann. In der Ansparphase ist das Einkommen höher und somit auch der persönliche Steuersatz. Im Ruhestand werden die Erträge der Riester Rente nachgelagert versteuert, und der Versicherte profitiert von einem niedrigen Steuersatz im Ruhestand.Literatur
Schäff, Stephan: Altersvorsorge - Ein Praxisratgeber mit CD-ROM München 2009.Herrmann, Karl-Heinz: Riester-, Eichel- oder Rüruprente?: So schließen Sie Ihre Versorgungslücke und nutzen die staatlich geförderten Vorsorgewege optimal! Norderstedt 2009.
