Rürup-Rente
Die Rürup-Rente oder auch Basisrente ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge.
Förderungsberechtigte bei Rürup
Die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente haben Nachteile, denn sie sind beide nur für bestimmte Personengruppen die ideale Private Rentenversicherung. Die Riester-Rente kann nur von Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für Selbstständige bleibt nur die Rürup-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge, die allerdings auch von den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern abgeschlossen werden kann.
Fördergrenzen
Die Rürup-Rente wird nur mit steuerlichen Vorteilen gefördert. Im Jahre 2005 waren davon 60 % steuerlich anrechenbar, im Jahr 2009 68 %. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 %. Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro für Einzelpersonen und 40.000 Euro bei steuerlich gemeinsam Veranlagten. Die Riester-Rente wird mit den staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase gefördert.Die Riester-Rente und die Rürup-Rente müssen beide bei Rentenbezug nachgelagert versteuert werden, da beide von den steuerlichen Vergünstigungen während der Ansparphase profitieren. Die Rürup-Rente hat den Nachteil, dass es bei Rentenbeginn kein Kapitalwahlrecht gibt, wie es bei der Riester-Rente vorgesehen ist.
Rürup-Rente Steuer
Die Rürup-Rente, ist bei weitem nicht so bekannt wie die Riester-Rente, dabei handelt es sich bei ihr ebenfalls um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Hauptzielgruppe der Rürup-Rente, sind Freiberufler und Selbstständige sowie gutverdienende Arbeitnehmer.Arbeitnehmer, die auf Grund ihres Einkommens einen hohen Steuersatz bezahlen müssen, können höhere Beiträge für die Rürup-Rente bezahlen als für die Riester Rente, die nur bis zu einem Maximalbetrag gefördert wird. Die Rürup Rente wird nachgelagert besteuert. Während der Ansparphase profitieren die Versicherten mit einem hohen Steuersatz von den steuerlichen Vorteilen. Im Ruhestand, wenn die Rente bezahlt wird, sparen sie ebenfalls Steuern, weil der Steuersatz niedriger ist als im Berufsleben.
Selbstständige und Freiberufler können für das Jahr 2009 Altersvorsorgebeiträge in Höhe 68% und von 20.000 Euro von der Steuer absetzen. Der prozentuale Abzugsbetrag erhöht sich bis zum Jahr 2025 bis auf die vollen 20.000 Euro und auf 40.000 Euro für gemeinsam Veranlagte.
Inanspruchnahme
Die Rentenzahlungen können bei der Rürup Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.Literatur
Schäff, Stephan: Altersvorsorge - Ein Praxisratgeber mit CD-ROM München 2009.Herrmann, Karl-Heinz: Riester-, Eichel- oder Rüruprente?: So schließen Sie Ihre Versorgungslücke und nutzen die staatlich geförderten Vorsorgewege optimal! Norderstedt 2009.
