Steuerberechnung

Steuerberechnung

Die Steuerberechnung in Deutschland wird für jeden Steuerpflichtigen anhand des persönlichen Steuersatzes vorgenommen. Zuerst wird die Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen. Diese Berechnung wird in der Regel von einem Lohnbuchhalter mit einem speziellen Programm am PC durchgeführt. Die Lohnsteuer ist ausschlaggebend für die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

Absetzungsfähige Aufwendungen

Die genaue Steuerberechnung in Deutschland wird vom zuständigen Finanzamt vorgenommen. Jeder Steuerpflichtige kann bestimmte Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Aufwendungen für Arbeitsmittel oder die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Sonderausgaben, wie zum Beispiel die Beiträge zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, privaten Pflegeversicherung usw. reduzieren ebenfalls, bis zu einem bestimmten Betrag, die Steuerlast.

Sonstige absetzungsfähige Beiträge

Beiträge zu Arbeitnehmerverbänden und politischen Parteien können genauso von der Steuer abgesetzt werden wie Spenden. Wichtig ist bei allen absetzbaren Beträgen, dass die entsprechenden Belege vorhanden sind.

Steuerermittlung durch das Finanzamt

Nachdem alle Freibeträge und die sonstigen absetzbaren Beträge von der Einkommenssteuer abgesetzt wurden, kann der persönliche Steuersatz vom Finanzamt berechnet werden. Die Steuerberechnung erfolgt in Deutschland immer, nachdem der persönliche Steuersatz ermittelt wurde.