Steuersatz


Die Berechnung vom Steuersatz in Deutschland hängt von der Höhe des Einkommens ab. Neben dem Einkommen werden zur Berechnung vom persönlichen Steuersatz unter anderem die Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten, Kinderfreibeträge herangezogen.

Berechnungsgrundlage des Steuersatzes

In der Einkommenssteuererklärung gibt der Steuerpflichtige alle Ausgaben an, die steuerlich anerkannt werden und reduziert dadurch das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist die Basis für die Berechnung vom Steuersatz in Deutschland. Der persönliche Steuersatz wird nach zwei Formeln berechnet. Zum ersten nach dem Grundfreibetrag und zum zweiten nach den Progressionsstufen.

Grundfreibetragsgrenze

Bei einem Einkommen unter 7.834 Euro und 8.004 Euro ab 2010 im Jahr muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden, denn dieser Betrag ist der Grundfreibetrag. Mit jedem Euro, der den Grundfreibetrag übersteigt, muss Einkommenssteuer nach den Progressionsstufen bezahlt werden.

Eingangssteuersatz

Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wurde der Eingangssteuersatz von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt.

Spitzensteuersatz

Seit 2007 beträgt der Spitzensteuersatz 45 Prozent (42% und 3% Reichensteuer). Als Reichensteuer wird die Anhebung des Höchststeuersatzes von 42 % auf 45 % für zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro für Alleinstehende und 500.000 Euro für Verheiratete bezeichnet. Der zusätzliche Steuersatz von 3 Prozent wird nach § 32a des Einkommenssteuergesetzes dabei nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, sondern nur auf den 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Einkommens erhoben.