Steuervorteile
Steuervorteile durch Heirat & Co. gibt es kaum noch. Wer heiratet, kann eventuell einen Steuervorteil durch das Ehegattensplitting nach der Splittingtabelle erzielen. Durch die Scheidung kann derjenige, bei dem das Kind lebt, den Steuervorteil der Steuerklasse II für sich beanspruchen.
Steuervorteile bei Krankheit
Eine Krankheit, die mit hohen Kosten verbunden ist, kann ebenfalls einen Steuervorteil bringen, weil die Kosten als außergewöhnliche Belastungen vom Steuerzahler geltend gemacht werden können. Wenn der Ehepartner verstirbt, können alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beerdigung stehen, in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. So erzielt man auch durch diese Ausgaben einen Steuervorteil. Das ist aber für die meisten ein Steuervorteil, auf den sie gerne verzichten.Spenden, Werbungskosten, Sonderausgaben
Spenden, Werbungskosten, Sonderausgaben und so weiter können bei weitem höhere Steuervorteile bringen, als eine Heirat, Scheidung oder ähnliches.
Dem Staat sollte niemand Geld schenken. Deshalb sollten alle abzugsfähigen Kosten bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
