Auslandserfahrung
Der Auslandsaufenthalt und generell auch das Absolvieren kontinuierlicher Stationen außerhalb Deutschlands, um Auslandserfahrungen zu sammeln, sind in diversen Branchen ein wichtiger Karrierebestandteil. Als wertvoller Baustein der eigenen Vitae wird ein längerfristiger Aufenthalt im Ausland zu beruflichen Zwecken angesehen. Die Qualifikation kann auch durch permanentes Pendeln zwischen dem Deutschland-Standort des Unternehmens und Firmenstandorten im Ausland erworben werden.
Eine Arbeitserlaubnis erteilen Botschaften oder Konsulate der einzelnen Länder. Bei längerem Aufenthalt im Ausland besteht Anzeigepflicht beim Einwohnermeldeamt.
Die Gründe und Vorteile für Auslandsaufenthalte sind:
Vorteile von Auslandserfahrung
- persönliche Weiterentwicklung
- Erhöhung der Bewerbungschancen
- Sammlung von Lebenserfahrung
- Erwerb erweiterter Fachkenntnisse in der fremden Sprache
- Perfektionierung der Sprachkenntnisse für den Beruf
- Fähigkeit, mit Kollegen aus anderen Ländern zusammenzuarbeiten
- Berufliche Aufstiegsmöglichkeiten bzw. Beschäftigung in internationalen Märkten
- Anpassungsbereitschaft steigt
- Erhöhung der Selbstständigkeit insbesondere von jungen Teilnehmern
- Verbindung von Sprache mit kulturellem Interesse, Urlaub, Sport oder auch Abenteuer
Auslandserfahrung bei Berufstätigen
Wer ins Ausland geht, hat im Job eine gute Gelegenheit, Land und Leute näher kennen zu lernen und viele neue Erfahrungen zu sammeln. Beruflich kann der Auslandsaufenthalt zu einem echten Karrieresprung verhelfen. Arbeiten im Ausland und Leben in einer fremden kulturellen Umgebung stellen besondere Anforderungen. Gefordert sind Belastbarkeit, Geduld, Gelassenheit und Improvisationsvermögen.Der Berufstätige im Ausland wird mit Situationen oder Verhaltensweisen konfrontiert, die ihm fremd sind. In Kulturen mit anderen Mentalitäten und Sitten zu leben, ist interessant und gleichzeitig auch aufreibend. Die Einstellung auf einen fremden Lebens- und Kulturkreis verlangt Anpassungsfähigkeit, Toleranz und Umgang mit Neuem.
Qualifikation
Grundsätzlich kann jeder im Ausland einer Beschäftigung nachgehen, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel setzten jedoch Arbeitgeber eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei bis drei Jahre Berufserfahrung sowie Kenntnisse der Landessprache voraus. Allerdings ist es auch möglich, durch intensiven Spracherwerb in Länder zu kommen, deren Sprache nicht beherrscht wird, gerade, wenn diese nicht zum Kanon der wichtigsten Sprachen zählt.Fremdsprachenkenntnisse
Bewerber mit guten Kenntnissen in ein oder zwei Fremdsprachen, insbesondere in den Weltverkehrssprachen Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch sowie vermehrt in Russisch oder Chinesisch, werden bevorzugt ins Ausland vermittelt. Im Einzelfall bestimmen jedoch die Art und der Umfang der Tätigkeit, ob und in welchem Umfang die Landessprache beherrscht werden muss.Auslandserfahrungen für Schul- und Hochschulabsolventen
Für junge Menschen gibt es vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln.Work and Travel im Ausland
Seit 1980 gibt es Arbeiten und Reisen (Work and Travel) im Ausland. Das so genannte Working-Holiday-Visum erlaubte es Jugendlichen und jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, für ein Jahr in dem ausgewählten Land zu reisen und gleichzeitig in einem bestimmten Rahmen in dem jeweils anderen Partnerland eine bezahlte Arbeit anzunehmen.Inzwischen können alle jungen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft in Australien, Japan, Kanada und Neuseeland mit dem WHV arbeiten und reisen. Als Voraussetzungen gelten:
Allgemeine Bestimmungen Work and Travel
- eine Altersbegrenzung von 18 bis 30 Jahre
- die Antragsteller dürfen nicht mit Kindern reisen
- die Dauer der WHV ist auf ein Jahr begrenzt
- für Praktika in qualifizierten Arbeitsbereichen existieren besondere länderspezifische Regelungen
- ein Grundkapital ist verpflichtend. Der Nachweis von 2000 bis zu 3000 Euro auf dem Konto muss nachgewiesen werden können
Vorbereitung Work and Travel
- Information über das Land und seine Sprache, über Flüge/Anreise, Städte und gesetzliche Bestimmungen
- Working-Holiday-Visum beantragen
- Gültigkeit des Passes kontrollieren
- Wohnung oder Zimmer vermieten
- Reisevorbereitung mit Gegenständen und Geld klären
- Reiseversicherung abschließen
- Antrag bei der Post stellen, Konto einrichten
