Weiterbildung


Lebenslanges Lernen begleitet heute den Berufsalltag der arbeitenden Bevölkerung in immer stärkerem Maß. Das Schritthalten mit immer neuen Informationstechnologien, das sich permanent verdoppelnde Wissen und die immer anspruchsvoller werdenden Anforderungen an das fachspezifische Wissen am eigenen Arbeitsplatz machen ein kontinuierliches Lernen unabdingbar. Gerade bei der Karriereentwicklung sind Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Workshops, Seminare und Veranstaltungen notwendige Maßnahmen zur kontinuierlichen Karriereverbesserung oder zur Festigung der erreichten Position. Weiterbildung umfasst alle Aktivitäten, die der Erneuerung, Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Qualifikationen und Fähigkeiten dienen. Weiterbildung beginnt nach Abschluss der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung und wird entweder aus der Erwerbstätigkeit heraus oder bei Arbeitslosigkeit wahrgenommen. Sie kann auch als Qualifizierungsmaßnahme zum Einstieg in das Berufsleben dienen, wenn im Vorfeld keine oder keine genügende Berufsqualifikation erworben wurde.
In Zeiten des Internet kann Weiterbildung nicht nur über die Teilnahme an einem bestimmten Veranstaltungsort geschehen, sondern ebenso durch das häusliche Lernen mittels Computer. Diese heißen E-Learning.

Arten von Weiterbildungsangeboten

  • Seminarteilnahme


  • E-Learning


  • Fernunterricht


  • Training On The Job


  • Training Near The Job


  • Training Off The Job


  • eigenorganisiertes Lernen

Die Weiterbildung dient der Erweiterung und Erneuerung beruflicher Qualifikationen. Der Staat hat ein Interesse daran, dass qualifiziert statt entlassen wird und dass es zur Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld kommt.
Eine Berufsausbildung ist ein solides Fundament für die berufliche Zukunft. Die schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber eine dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen. Weder unsere private noch unsere berufliche Zukunft lassen sich langfristig bis ins Detail planen. Beratung zu allen Fragen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Als Informationsportal dient Kursnet.de, das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Kursnet bietet Informationen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung.
Mit der Weiterbildungsförderung beispielsweise während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Weiterbildung für gering qualifizierte Arbeitnehmer

  • Sie sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.


  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.


  • Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.


  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.


  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld gegebenenfalls aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

Weiterbildung für qualifizierte Arbeitnehmer

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
  • Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und. die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.


  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.


  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.


  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.


  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weiterbildung für wiedereingestellte Arbeitnehmer

Gerade an Mitarbeiter in der Zeitarbeit werden hohe Anforderungen an die berufliche Flexibilität gestellt. Entleihbetriebe erwarten, dass der Leiharbeitnehmer ohne größeren Einarbeitungsaufwand die ihm übertragenen Tätigkeiten verrichten kann.
Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt für die neue Tätigkeit zu qualifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird. Weitere Kriterien sind:
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt.


  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.


  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.


  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wird bei Arbeitslosigkeit eine Weiterbildungsmaßnahe von der Agentur für Arbeit finanziell gefördert, sind besondere Vorschriften einzuhalten. Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit informiert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell gefördert wird und welche Leistungen gewährt werden. Hierin heißt es:
  • Leistungen können nur dann bewilligt werden, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit haben beraten lassen und die Agentur für Arbeit das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt hat (Bildungsgutschein). Suchen Sie also im eigenen Interesse die Agentur für Arbeit rechtzeitig auf. Sie gehen ein Risiko ein, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz kündigen, bevor Sie die Möglichkeit einer Förderung bei der Agentur für Arbeit zweifelsfrei geklärt haben.


  • Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist die Agentur für Arbeit berechtigt, weitere Auskünfte einzuholen bzw. Ermittlungen anzustellen. Hierzu kann unter Umständen auch die Veranlassung ärztlicher oder psychologischer Untersuchungen gehören.


  • Die Entscheidung über die Förderung gibt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit schriftlich bekannt.


  • Weiterbildungskosten (vor allem also Kinderbetreuungs- und Fahrkosten) werden monatlich im Voraus gezahlt.


  • Eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sofort der Agentur für Arbeit melden. Melden Sie der Agentur für Arbeit auch alle Änderungen, die Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Weiterbildungskosten beeinflussen.


  • Sollten Sie nach dem Abschluss der Maßnahme nicht weiter arbeitslos sein, müssen Sie dies Ihrer Agentur für Arbeit unverzüglich mitteilen.


  • Ein bei Beginn der Maßnahme bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert sich um jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung besteht. Durch diese Minderung darf jedoch ein Mindestanspruch von 30 Tagen nicht unterschritten werden.


  • Sollten Sie in Ihrem persönlichen Umfeld Gründe erkennen, die Sie hindern können, an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Generell ist der Markt für Weiterbildungsmaßnahmen groß und die Orientierung fällt schwer. Auf dem Portal des deutschen Bildungsservers finden Sie eine Liste der Institutionen und Verbände zur Weiter-Erwachsenenbildung. Der Deutsche Bildungsserver ist ein Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern und unter www.bidlungsserver.de zu erreichen.
  • Adolf Grimme Institut - Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH
    (AGI) http://www.grimme-institut.de/ Das AGI fördert die Zusammenarbeit von Weiterbildung und Medien unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Volkshochschulen und ihrer Verbände als Einrichtung öffentlicher Weiterbildung. Es betreut den Adolf Grimme Preis.


  • AndraNet: Zusammenschluss von Studierenden, Lehrenden und Arbeitenden im Bereich der Andragogik http://www.andranet.de Das AndraNet ist ein virtuelles Netzwerk für Andragogen/innen und für alle, die sich für lebenslanges Lernen interessieren. Das AndraNet beruht auf einer Initiative von Studierenden der Andragogik, an der Universität Bamberg und bietet als Forum zum Austausch von Informationen u.a. Hausarbeiten und Diplomarbeiten zum Download, eine Job- und Praktikabörse, Literatur- und Linklisten. Außerdem die Auswertung einer Umfrage an 28 Erwachsenenbildungslehrstühlen zum Thema virtuelles Lernen.


  • Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Weiterbildungsforschung - Projekt QUEM (abgeschlossen) (ABWF - QUEM) http://www.abwf.de/ Das Projekt Qualifikations-Entwicklungs-Management QUEM wurde 1992 eingerichtet. Seit 2001 war QUEM mit dem komplexen Programmmanagement des Programms ´´Lernkultur Kompetenzentwicklung´´ betraut, das, finanziert durch den Bund und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2001 bis 2007 durchgeführt wurde. QUEM wurde von der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Weiterbildungsforschung getragen. Über die Ergebnisse der Arbeit informieren das QUEM-Bulletin, die Reihen QUEM-report, edition QUEM und Kompetenzentwicklung sowie die QUEM-Materialien. Das Projekt QUEM ist inzwischen abgeschlossen, die Materialien sind über die Internetseite verfügbar.


  • Berufsfortbildungswerk (bfw) - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) http://www.bfw.de Die Hauptaufgabe des bfw besteht in der beruflichen Qualifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Außerdem werden Unternehmen und Verwaltungen hinsichtlich Ihres Qualifizierungsbedarfes beraten. Das bfw kooperiert u.a. mit den Arbeitsämtern, mit europäischen Institutionen, mit Bundes-, Landes- und kommunalen Stellen sowie auch mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und allen Gewerkschaften.


  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) / Federal Institute for Vocational Education and Training http://www.bibb.de Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist ein national und international anerkanntes Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ziele seiner Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsarbeit sind, Zukunftsaufgaben der Berufsbildung zu identifizieren, Innovationen in der nationalen wie internationalen Berufsbildung zu fördern und neue praxisorientierte Lösungsvorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu entwickeln.


  • Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V.
    (DEAE) http://www.deae.de/ Die DEAE ist der Bildungspolitische Dachverband der Evangelischen Erwachsenenbildung in Deutschland. Sie organisiert die Gremienarbeit und koordiniert unterschiedliche Arbeitszusammenhänge. Profilbildende Schwerpunktbereiche sind: Dimensionen der religiösen und politischen und entwicklungsbezogenen Bildung sowie existenzielle Lebensfragen; Fragen der Professions- und Institutionsentwicklung; Organisation des Fernstudiums, Grundkurs Erwachsenenbildung sowie berufseinführende und -begleitende Fortbildungsangebote. Projektarbeiten: Aufbau einer qualitativen Statistik, Qualitätsentwicklung, Religiöse Bildung in Europa, Internationales Dialogprojekt. Aufbau eines Dokumentationszentrums und Sicherung des Archivs der Evangelischen Erwachsenenbildung.


  • Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft - DGfE Geschäftsstelle
    (DGfE) / German Educational Science Association - DGfE Office http://www.dgfe.de Die DGfE ist die 1963 gegründete Fachvereinigung der Erziehungswissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat gegenwärtig ca. 1900 Mitglieder. Die Gesellschaft fördert die erziehungswissenschaftliche Forschung und Theorieentwicklung, berät über Strukturfragen der erziehungswissenschaftlichen Studiengänge, pflegt Kontakte zu internationalen erziehungswissenschaftlichen Gesellschaften und benachbarten Disziplinen, tritt für die Förderung des erziehungswissenschaftlichen Nachwuchses ein, fördert den wissenschaftlichen Austausch durch die Kongresse, Kommissionstagungen sowie durch Schriftreihen und durch die Mitgliederzeitschrift Erziehungswissenschaft. Die DGfE ist Mitglied der European Educational Research Association (EERA).


  • Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (ehem. Arbeitskreis Universitäre Erwachsenenbildung)
    (DGWF (ehem. AUE)) / German Association for University Continuing and Distance Education http://www.dgwf.net Die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium ist eine Vereinigung von Institutionen und Personen aus dem Hochschul- und Weiterbildungsbereich in Deutschland. Der satzungsmäßige Zweck des als gemeinnützig anerkannten Vereins besteht in der Förderung, Koordinierung und Repräsentation der von den Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulverbünden und hochschulnahen Einrichtungen) getragenen Weiterbildung und des Fernstudiums. Dazu gehört auch die Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung und der Weiterbildung. In jüngster Zeit richtet die DGWF ihr Augenmerk zudem verstärkt auf die Rolle der neuen Medien in der wissenschaftlichen Weiterbildung.


  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) http://www.dihk.de/ Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ist die Spitzenorganisation der 80 Industrie- und Handelskammern (IHK). Die IHKs vertreten das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber den Kommunen, Landesregierungen, regionalen staatlichen Stellen und durch den DIHK gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Die IHKs sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Neben der Beratung der Mitgliedsunternehmen gehören zu Ihren Aufgaben: Prüfungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung abnehmen, Sachverständige vereidigen, gutachterliche Tätigkeiten für staatl. Verwaltungen und Gerichte durchführen, bei der Bestellung von Handelsrichtern mitwirken, Mitwirkung bei Handelsregistereintragungen. Büros in Berlin und Brüssel.


  • Deutsches Institut für Erwachsenenbildung - Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE) / German Institute for Adult Education - Leibniz Centre for Lifelong Learning http://www.die-bonn.de Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung (DIE) gehört zur Leibniz-Gemeinschaft ( WGL ). Das DIE vermittelt zwischen Wissenschaft und Praxis der Erwachsenenbildung und stellt Grundlagen für eine praxisorientierte Forschung bereit. Es entwickelt innovative didaktische Konzepte und qualitative Standards.


  • Innovationskreis Weiterbildung (IKWB) http://www.innovation-weiterbildung.de Der Innovationskreis Weiterbildung (IKWB) wurde von Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan mit dem Ziel eingesetzt, Empfehlungen für die Zukunft der Weiterbildung und das Lernen im Lebenslauf zu erarbeiten. Dieser Aufgabe widmeten sich Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis sowie Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner und der Kultusministerkonferenz der Länder. Am 5. März 2008 stellte der Innovationskreis seine Empfehlungen vor.
    Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).


  • Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW Köln) / Cologne Institute for Business Research http://www.iwkoeln.de Im Rahmen von Projekten, Gutachten, Publikationen und Veranstaltungen beschäftigt sich die Hauptabteilung I „Bildung und Arbeitsmarkt“ mit aktuellen Fragen der Entwicklung und Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems sowie den Beziehungen zwischen dem Bildungs- und dem Beschäftigungssystem. Anliegen ist es, kritisch zu prüfen, in welchem Maße die Rahmenbedingungen in Bildungssystem und Arbeitswelt sowohl unternehmerisches Handeln fördern als auch die Individuen dazu befähigen, selbstverantwortlich ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu gestalten.


  • Bundesagentur für Arbeit Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) / Institute for Employment Research of the Federal Employment Services http://www.iab.de Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 und das Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) von 1998 erhielt die im IAB organisierte Forschung ihre gesetzliche Grundlage als Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsgebiete des IAB sind u.a. Empirische Forschung, theoretische und methodische Grundlagenarbeiten in den Feldern der Ausbildungs- und Arbeitsmarktentwicklung, der Wandel in Betrieben und in der Erwerbsarbeit etc.


  • Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (KBE) http://www.kbe-bonn.de/ Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (KBE) ist der Zusammenschluss der Erwachsenenbildung in der Katholischen Trägerschaft der Bundesrepublik Deutschland. Sie dient der Förderung der Zusammenarbeit und fachlichen Anregung der Mitglieder sowie der Vertretung gemeinsamer Interessen. Mit dem Bildungsportal www.treffpunktlernen.de - Teil des KBE-Projekts ´´Treffpunkt Lernen´´ - werden Informationen, Dokumente, Lernquellen, Veranstaltungshinweise aus der allgemeinen Erwachsenenbildung und Kommunikationsmöglichkeiten angeboten.


  • Zentralstelle für Berufsbildung im Handel e.V. (zbb) http://www.zbb.de/ Aufgaben: 1. Förderung der Aus- und Weiterbildung im Handel 2. Leitstelle für den Innovationen und Technologietransfer für KMU im Handel 3. Betreiber der Weiterbildungsdatenbank für den Handel 4. Betreiber einer handelsspezifischen Mediendatenbank 5. Koordinator verschiedener handelsspezifischer Projekte wie z.B. Flexible Learning im Handel 6. Entwicklung von eLearning-Angeboten für den Handel.


  • Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH) / Central Agency for Advanced Training in the Skilled Crafts http://www.zwh.de/ Die ZWH, Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, ist eine bundesweit tätige Dienstleistungseinrichtung für alle handwerklichen Bildungsstätten, getragen von Handwerkskammern, regionalen Handwerkskammertagen und dem Zentralverband des deutschen Handwerks. Die ZWH ist ein nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziertes Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Förderung der beruflichen Qualifizierung im Handwerk insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung von standardisierten Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepten sowie durch vielfältige innovative Berufsbildungsprojekte.

Literatur


Schiersmann, Christiane: Berufliche Weiterbildung. Wiesbaden 2007.

Nuissl, Ekkehard: Trends der Weiterbildung: DIE-Trendanalyse 2008. Bielefeld 2008.