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Abfindung

Als Abfindung wird die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsvertrages genannt. Mit dieser Einmalzahlung, werden Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag abgegolten. Oftmals handelt es sich bei der Abfindung um einen finanziellen Schadensersatz, der auf Grund des Tarifvertrages oder eines Sozialplans vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Arbeitnehmer, die in Folge von Rationalisierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn diese in einem Sozialplan oder Tarifvertrag geregelt ist. Ein Arbeitsverhältnis, das wegen Unzumutbarkeit nicht weiter ausgeübt werden kann, wird meistens vom Arbeitsgericht aufgelöst. Dem Arbeitgeber, wird in diesem Fall, je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit, vom Arbeitsgericht eine Abfindung zugesprochen. Dabei kann es allerdings zu einem Abschlag kommen, wenn das Auflösungsverschulden beim Arbeitnehmer liegt.

Ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz Kündigungsschutzgesetz, für beide Seiten nicht mehr zumutbar, kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Über die Abfindung, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich oder außergerichtlich einigen, wenn dies nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, hängt die Höhe der Abfindung oft von der Qualität des Anwalts ab.