Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die jeder Anleger ab dem 01.01.2009 für die Kapitaleinkünfte und die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren bezahlen muss.
Zu den Kapitaleinkünften zählen die Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Fonds usw.
Zusätzlich muss der Anleger die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag bezahlen. Bisher wurden die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz der Anleger berechnet. Ab 2009 beträgt die Abgeltungssteuer einheitlich 25%, zusammen mit der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, kann der Anleger mit einem Abschlag von etwa 28% rechnen.
Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Kreditinstituten, an die Finanzämter abgeführt. Sie wird also direkt an der Quelle entnommen, weshalb sie eine Quellensteuer ist. Personen mit einem niedrigeren Steuersatz, haben die Möglichkeit, zuviel bezahlte Abgeltungssteuer über die Einkommenssteuer zurück zu erhalten.
Verluste aus Kapitalerträgen, können mit Gewinnen aus Kapitalertragen verrechnet werden und verringern so die Steuerlast. Ebenso ist es bei Veräußerungsgewinnen, die nur mit den Verlusten aus Veräußerungen verrechnet werden können und sich so, ebenfalls steuermindern auswirken.
Mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer entfällt die Spekulationsfrist von einem Jahr, für alle Kapitalanlagen ab dem Jahr 2009 getätigt werden. Kapitalanlagen, die bereits vor 2009 bestanden, sind davon nicht betroffen und unterliegen weiterhin der alten Regelung..

