Abmahnung
Die Abmahnung wird in verschiedenen Bereichen, wie im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht usw. ausgesprochen.Es handelt sich dabei um die Aufforderung an eine bestimmte Person, ein unzulässiges Verhalten in Zukunft zu vermeiden.
Normalerweise, soll eine Abmahnung dazu führen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, was aber gerade im Zivilrecht oft nicht möglich ist. Die Unterlassungsansprüche müssen oftmals vor Gericht durchgesetzt werden, da gerade bei nachbarschaftlichen Meinungsverschiedenheiten eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung bei Dauerschuldverhältnissen meistens die Voraussetzung für eine Kündigung.
Wenn sich ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung nicht an die Regeln hält, kann ihm der Arbeitgeber kündigen. In der Abmahnung, wird der Grund für die Abmahnung genannt und daraufhingewiesen, dass es im Wiederholungsfall zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt.
Die arbeitsrechtliche Abmahnung wird in der Personalakte des jeweiligen Arbeitnehmers für bestimmte Zeit verwahrt. Der Arbeitnehmer, kann seinerseits eine Stellungnahme dazu abgeben, die ebenfalls in die Personalakte kommt. Wenn ein Arbeitnehmer die Abmahnung für ungerechtfertigt hält, hat er die Möglichkeit Klage zu erheben um die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Sollte ein Arbeitgeber die arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber einem Arbeitnehmer verletzen, kann ihn der Arbeitnehmer abmahnen. So kann der Arbeitnehmer vermeiden, dass er bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, von sich aus, den Anspruch auf Arbeitslosengeld vom ersten Tag ab hat.

