Abschreibung
Die Abschreibung wird von Unternehmen vorgenommen. Es handelt sich dabei um den Wertverlust des Unternehmensvermögens, wie das Anlagevermögen oder das Umlaufvermögen. Wertverlust, kann auch durch Abnutzung oder Alterung entstehen, wie es zum Beispiel bei Maschinen, Computern, Büroeinrichtungen usw. der Fall ist.
Der Preisverfall verschiedener Güter, kann ebenfalls zu einem Wertverlust führen.
Diese Wertverluste werden von den Unternehmen abgeschrieben und helfen sie Steuerlast zu senken. Die Abschreibung der Wertverluste, sind steuerlich als Betriebsausgaben anzusehen. Sie werden Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, genannt und unterliegen nicht denselben Regelungen, wie die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen.
Die Abschreibung der Wertverluste, werden vom Gewinn eines Unternehmens abgezogen und vermindern so den Gewinn. Durch den geringeren Gewinn, verringert sich die steuerliche Belastung eines Unternehmens.
Gegenstände, die für mehrere Jahre angeschafft werden, wie zum Beispiel Computer, LKW, Produktionsmaschinen usw. werden über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben. Der Wert dieser Gegenstände verringert sich mit den Jahren und ein bestimmter Anteil wird jährlich abgeschrieben.
Das erworbene Wirtschaftsgut, muss zur Erzielung von Einkünften beitragen um als Abschreibung vom Finanzamt anerkannt zu werden. Es gibt Tabellen die vorgeben über wie viele Jahre ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden darf.

