Abzug Bruttolohn
Bruttolohn, bedeutet das Einkommen vor Abzug von Steuern und Versicherungen. Der Anzug vom Bruttolohn, ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Arbeitgeber vorgenommen.
Vom Bruttolohn, werden neben den Steuern, die aus der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag bestehen, Versicherungen abgezogen.
Die Lohnsteuer, wird nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse berechnet und vom Bruttogehalt abgezogen. Für die Kirchensteuer, werden entweder 9 oder 10%, je nach Bundesland, abgezogen und der Solidaritätszuschlag mit 5,5% reduziert ebenfalls das Bruttogehalt.
Für die Beiträge zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, kommen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je zur Hälfte auf.
Die Krankenversicherung wird nach dem Beitragssatz, der vom Arbeitnehmer gewählten Versicherung berechnet. Für die Gesetzliche Rentenversicherung, werden 19,9% abgezogen. Außerdem werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 3,3% und die Pflegeversicherung mit 1,95% abgezogen.
Der Abzug vom Bruttolohn, kann neben den gesetzlichen Steuern und Versicherungen, auch für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wie z.B. die Pensionskasse oder für Vermögenswirksame, vorgenommen werden. Diese Beiträge, werden vom Staat durch Steuern- und Sozialabgabenbefreiung gefördert, wenn sie vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.
Nachdem der Abzug vom Bruttolohn, vorgenommen wurde, ist das Nettogehalt eines Arbeitnehmers ermittelt.

