AGB
AGB, ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ein Bestandteil aller Verträge sind. Meistens handelt es sich dabei um bereits vorformulierte Vertragsbedingungen, die von beiden Vertragsparteien akzeptiert werden müssen, wenn es zum Abschluss eines Vertrages bzw. Geschäftes kommt.
Oft findet man diese Vertragsbedingungen unter “Kleingedrucktes“. Die Rechtsgrundlage für die allgemeine Definition, eines Vertrages, bildet der § 305 Abs. 1 BGB, des deutschen Zivilrechts. Jeder der etwas anbietet oder verkauft, muss auf die AGBs hinweisen. Die Regelungen für verschiedene Vertragstypen, sind vom Gesetz vorbestimmt, es können allerdings abweichende bzw. ergänzende Regelungen in einem Vertrag aufgenommen werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind.
Mit § 305b BGB, wird individuellen Vertragsabreden, der Vorrang vor den AGB, eingeräumt. Bei Zweifeln, bezüglich der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen diese nach § 305c Abs. 2 BGB, zu Lasten des Vertragsausstellers. Mehrdeutige Klauseln, können laut § 305c Abs.1 BGB, nicht zum Vertragsbestandteil werden.
Es gibt auch spezielle AGBs, diese sind einheitlich und werden von einigen Branchen genutzt.

