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Aktivwert

Die Rückdeckungsversicherung, ist eine Pensionszusage bzw. Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung,, die ein Unternehmer für einen Arbeitnehmer abschließt. Meistens wird eine Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung, für Geschäftführer, Betriebsleiter usw. abgeschlossen. Durch diese Versicherung soll eine Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen erfolgen. Es kann sich allerdings auch um einen Ersatz für Gehaltserhöhungen handeln.

Der Arbeitgeber schließt die Direktzusage auf das Leben des Arbeitnehmers ab und ist gleichzeitig auch bezugsberechtigt. Um die Direktzusage für den Arbeitnehmer zu sichern, wird die Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Für die Direktzusage, werden vom Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt. Das Geld steht dem Unternehmen weiterhin zur Verfügung. Das hat für das Unternehmen den Vorteil höherer Liquidität. Die Rücklagen, für die betriebliche Altersvorsorge, in Form der Direktzusage, bildet der Arbeitgeber indem er Beiträge für die Rückdeckungsversicherung bezahlt. Die Beiträge, kann der Arbeitgeber bei der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen.

Für die Steuerbilanz eines Unternehmens, muss der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, vom Teilwert der Pensionsverpflichtung, getrennt bilanziert werden.