A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Altersvermögensgesetz

Nach dem Altersvermögensgesetz (AVMG), wird die Riester Rente staatlich gefördert um den Aufbau einer privaten Rente zu fördern. Da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um die Renten in der bisherigen Höhe weiter zu bezahlen, ist jeder Bundesbürger auf eine zweite Rente angewiesen. Die Riester Rente, bietet die Möglichkeit, mit staatlicher Hilfe den Vermögensaufbau für den Ruhestand zu betreiben.

Nach dem Altersvermögensgesetz (AVMG), wird die Rente in den kommenden Jahren auf einheitlich 67% reduziert. Der Beitragssatz wird gleichzeitig, bis auf 22% angehoben. Die Lücke, die durch die Reduzierung der Rente entsteht, kann mit einer Riester Rente geschlossen werden. Der Riester Rente ist eine Private Rentenversicherung, für die der Versicherte, vom Staat Zulagen in Höhe von 154 Euro bekommt für Ehepartner, gibt es die gleiche Summe dazu und für jedes Kind 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bezahlt der Staat sogar eine Zulage von 300 Euro.

Die Riester Rente, wird mit 4% vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen gefördert. Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt, durch die sogenannte Günstigerprüfung, ob evtl. der Sonderausgabenabzug günstiger ist.
Direktversicherung, Pensionsfonds sowie Pensionskasse, sind ebenfalls riesterfähig und werden ebenfalls mit den Zulagen staatlich gefördert.