Arbeiter
Seit dem Jahr 2001, wird nicht mehr zwischen Arbeiter und Angestellten unterschieden. Als Arbeiter, wurden überwiegend die körperlich arbeitenden Arbeitnehmer bezeichnet. Die Arbeiter und Angestellten waren noch bis zum Jahr 2005, bei verschiedenen Versicherungsanstalten, rentenversichert. Die Arbeiter wurden in den Landesversicherungsanstalten versichert und die Angestellten in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Es waren oft ungelernte Arbeiter, die vor allem körperlich schwere Arbeit auf Baustellen oder in Produktionsbetrieben ausübten. Die ungelernten Arbeiter, waren den gelernten Arbeitern, bzw. Facharbeiter unterstellt und erhielten von ihnen die Anweisungen. Viele ungelernte Arbeiter eigneten sich im Laufe der Zeit Fähigkeiten an, die sie den Facharbeitern in ihren Fähigkeiten gleich stellten. Das Einkommen war allerdings immer geringer, als das von einem gelernten Facharbeiter.
Das Einkommen von einem ungelernten Arbeiter, wurde meistens Lohn genannt ein gelernter Arbeiter hingegen erhielt vom Arbeitgeber ein Gehalt. Heute wird die Bezeichnung nur noch selten verwendet, denn alle Arbeitnehmer ob Angestellte oder Arbeiter, bekommen von ihrem Arbeitgeber ein Gehalt.

