Arbeitgeber Lohn
Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer, für die erbrachte Leistung, den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn. Vom Bruttolohn, zieht der Arbeitgeber die Steuern und Versicherungen ab und leitet sie an die jeweiligen Stellen weiter.
Die Steuern setzen sich aus der Lohnsteuer, Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag zusammen. Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen, werden dem Arbeitnehmer nur zur Hälfte vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber.
Eventuell werden vom Bruttolohn noch Vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge abgezogen, die vom Staat mit der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung gefördert werden.
Erst wenn all diese Abzüge vom Bruttogehalt vorgenommen wurden, ist das Nettogehalt ermittelt.
Der Netto Lohn, ist der Betrag, der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überwiesen wird. Die Abzüge sind nicht bei jedem Arbeitnehmer gleich hoch, da sie nach der persönlichen Steuerklasse individuell ermittelt werden. Zuviel bezahlte Steuern, werden bei der Einkommenssteuererklärung ermittelt und vom Finanzamt zurück erstattet.

