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Arbeitnehmer

Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung, gegen Bezahlung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer muss die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung, möglichst fehlerfrei und für den Arbeitgeber zufriedenstellend, erbringen.

Arbeitnehmer, sind Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte. Sie alle sind dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit, zur Zufriedenheit des Arbeitgebers, auszuüben. Ein Arbeitnehmer muss in der vereinbarten Arbeitszeit, dem Unternehmen mit seiner Arbeitskraft zur Verfügung stehen.

Für seine Arbeit, bekommt der Arbeitnehmer monatlich ein im Arbeitsvertrag festgelegtes Gehalt. Ihm steht Urlaub zu dessen Höhe meistens in einem Tarifvertrag geregelt ist. Der Urlaub muss vom Arbeitnehmer, beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Anspruch auf Urlaub besteht für jeden Arbeitnehmer nur die Zeiten zu dem er genommen wird, müssen mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Bei Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber umgehend zu informieren. Die Krankmeldung, muss dem Arbeitgeber bis spätestens am dritten Tag nach Ausstellung der Krankmeldung, zugestellt werden.